Schmoma
Hallo Frau Bader, ich habe eine mündliche Zusage für eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst erhalten und bis jetzt die Schwangerschaft verschwiegen. Mit einer derzeitigen Kündigungsfrist von 3 Mon. z. QE könnte ich die Stelle zum 01.01. theoretisch beginnen, wenn nicht genau dann auch der Mutterschutz beginnen würde. Geplant war anschließend ein Jahr Elternzeit zu nehmen. Auch wenn ich rechtlich gesehen den künftigen AG erst nach Vertragsunterzeichnung darüber informieren muss, würde ich es moralisch bevorzugen auf die Zusendung des unterzeichneten Vertrags zu warten und dann das Gespräch zu suchen. Zudem würde die Probezeit ja auch erst nach der Elternzeit beginnen, womit ich keinen besonderen Kündigungsschutz mehr hätte oder? Nütz mir der einseitig unterschriebene Vertrag überhaupt schon etwas? Der soll mir wohl erst Mitte September zugeschickt werden. Oder sollte ich doch möglichst früh schon mit der Wahrheit rausrücken und mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, bevor ich den Vertrag zurücksende? Idealweise würde ich gerne mit dem AG ein Kompromiss finden, dass ich die Elternzeit verkürze auf ein halbes Jahr oder mich in der Zeit auf eigene Kosten weiterbilde. Hauptsache ich bekomm den Job. Was wäre hier rechtlich gesehen der beste Weg die Situation zu lösen? Zu welcher Vorgehensweise würden Sie raten? Auf was muss ich achten? Gruß Schmoma
Hallo, Sie dürfen es verschweigen und den Vertrag unterzeichnen. Einen Nachteil haben Sie dadurch rechtlich nicht. Solange Sie nur eine mündliche Zusage haben, haben Sie keinen Beweis. Auch in der Probezeit sind Sie als Schwangere nicht kündbar. Liebe Grüße NB
85kathali
Ich war vor ein paar Jahren in einer ähnlichen Situation, wobei ich noch ein paar Wochen hätte arbeiten können. Es ging ebenfalls um eine Stelle im öffentlichen Dienst. Ich hatte dem Arbeitgeber Bescheid gesagt und plötzlich wollten sie mich nicht mehr. Da alles nur mündlich gelaufen war, war es dann so. Wenn du die Stelle wirklich möchtest, sag nichts bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist. Dann kann man immer noch nach einer Lösung suchen.
MamavonMia123
Ist das so mit der Probezeit, dass die sich dann verschiebt? Nur ein Gedanke... Wenn du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz zumindest teilweise verzichtet und somit noch 1-2 Wochen dort arbeitest. Verschiebt sich dann dennoch die Probezeit auf nach der EZ? Habe davon leider keine Ahnung. Wäre zwar eigenartig für den AG, wenn du hochschwanger ein paar Wochen arbeitest und dann 1 Jahr weg bist, aber wenn es dich rechtlich weiter bringen würde... Alternativ.. Nehme 3 Jahre EZ und beantrage im 2. Jahr in TZ zu arbeiten (bis 30Stunden). Dann bist du weiter vor Kündigung geschützt und kannst dich 2 Jahre in TZ beweisen.
Schmoma
Hallo Frau Bader, wie oben geschrieben ist mir klar, dass ich erst auf der sicheren Seite bin, wenn ich den Vertrag unterschreibe. Da ich die Stelle aber zum 01.01. schon nicht antreten kann und erst nach der Elternzeit meinen ersten Arbeitstag hätte, somit verschiebt sich ja auch die Probezeit soweit ich weiß. Und dann kann ich auch gekündigt werden. Sehen Sie das anders? Ist der Vertrag, auch wenn er nur vom AG unterschrieben wurde nicht mehr Wert als bloß die mündliche Zusage? Damit hätte ich doch einen Beweis oder? Gruß
KielSprotte
Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und theoretisch bis zum Einsetzen der Wehen arbeiten, nur auf den nachgeburtlichen Muschu darfst du nicht verzichten. Problem wird sein: Dein AG wird sich ver.....t vorkommen, wenn du unterschreibst und dann um offebarst, dass du zumindest erst einmal nicht arbeiten wirst - denn dafür hat er dich schließlich eingestellt. Und irgendwann ist EZ rum und wenn jemand einen Grund finden will um dich loszuwerden, dann wird er den auch finden........ Ich persönlich würde mit offenen Karten spielen und zusammen mit dem AG nach Lösungen suchen.
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