Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuen Antrag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuen Antrag?

Vlado

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Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben unseren Antrag auf Elterngeld am 22.05.2019 abgeschickt. Am 16.07.2019 haben wir von der EL-Bank Bewilligungsbescheid über Elterngeld nach dem BEEG bekommen. In dem Bescheid steht folgendes: Sie haben Elterngeld unabhängig von Ihrem Einkommen nur in Höhe des Mindestbetrages beantragt. Ihr Elterngeldanspruch wurde deshalb pauschal festgesetzt und nicht auf Basis Ihres Einkommens individuell berechnet. Am ende dieses Bescheides steht Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe bei der Landeskreditbank schriftlich Widerspruch einlegen. Jetzt meine Frage. Den Antrag, Elternteil 1 Mutter- meine Frau, Sie hatte kein Einkommen vor der Geburt. Nur ich Elternteil 2 Vater. Jetzt haben wir festgestellt, dass wir den Antrag falsch angekreuzt haben. Wir wollten schon abhängig von meinem Einkommen, weil so hätten wir viel mehr Elterngeld bekommen als nur 300 EUR. Bitte Ihnen um Hilfe, was können wir jetzt tun, ist noch was zu retten? Sollen wir neuen Antrag stellen oder wie bitte? Danke schön für Ihren Antwort Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Ihre Frau EZ nimmt, ist es richtig so. Wenn Sie nehmen, müssen Sie Widerspruch einlegen und es klar stellen. Liebe Grüße NB


cube

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Und du bleibst dann zu Hause in Elternzeit bzw. arbeitest nur noch TZ? Du kannst nämlich nicht Elterngeld bekommen und gleichzeitig dein volles Gehalt. Zumindest wäre mir das neu.


Dojii

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Elterngeld wird auf Basis des Einkommens der Person berechnet, die zur Betreuung zuhause bleibt. Ist das deine Frau, dann gibt es nur den Mindestbetrag. Bleibst du zuhause (gehst in Elternzeit) und arbeitest nicht weiter, wird das Elterngeld auf Basis deines Einkommens berechnet.


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