Mitglied inaktiv
Ich habe eine Tochter und jetzt bei meinem Arbeitgeber mein 3 Jahr Elternzeit beantragt.Dieses würde 2008 im März beginnen und im März 2009 enden. Jetzt ist es so, das ich wieder schwanger bin.Das Kind würde 2008 im Juni auf die Welt kommen.Dann hätte ich doch wieder Anspruch auf diese 3 Jahre Elternzeit. Jedoch dieser neue Anspruch würde in das noch laufenden 3. Elternzeit-Jahr von meiner Tochter fallen.Von März 2008 bis Juni 2008 also genau 3 Monate würde ich nur gebrauch vom 3 .Eltern- Jahr nehmen.Würden mir die restlichen Monate verfallen oder noch annerkannt werden z.b. das ich sie im Anschluss nehmen könnte?Vielen lieben Dank Anita
HAllo, wenn der AG zustimmt können Sie die Zeit anhängen. Stellen Sie frühzeitig einen schriftl.Antrag. Liebe GRüsse, NB
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