Mitglied inaktiv
hallo, ich habe folgende Situation: ich bin z.Z. in EZ für Baby geb. 9/2002. Ich möchte gerne zum September eine neue Arbeitsstelle antreten (ööfetnlicher DIenst, Angestellte). Meine Frage: bei meinem jetzigen AG habe ich 3 Jahre EZ beantragt. Ist das auch für den neuen AG bindend? Kann ich dort die Arbeit anfangen und nach einigen WOchen oder Monaten ggf. auf TEilzeit einen ANtrag stellen? Oder muss ich das schon beim EInstellunggesrpäch sagen? Könnte ich ggf. auch die EZ ändern (das berühmte 3. jahr, dass man flexibel nehmen kann?)
Hallo, der EU muss neu beantragt werden. Gruß, NB
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