Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebenjob woanders im 3ten Elternzeitjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nebenjob woanders im 3ten Elternzeitjahr

Dunilein

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Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir hierbei weiterhelfen. meine Elternzeit wird sich auf 3 Jahre verlängern, mein hauptberuflicher Arbeitgeber hat dem auch zugestimmt. Da aber ja kein Eltergeld mehr gezahlt wird, möchte ich für diese Zeit einen Teilzeit oder Minijob annehmen, allerdings woanders. Ggf. will ich dies auch nutzen, um mich nach einem Arbeitsplatz in der Nähe umzuschauen (ich brauche über 1 Stunde zu meinem momentanen Arbeitsplatz). Ich habe erfahren, dass mein Hauptarbeitgeber dem Zweitjob zustimmen muss. Aber was muss dem dem Zweitarbeitgeber alles mitgeteilt werden bei einer Bewerbung oder Erstgespräch? Danke für Infos und Tips! Dunilein


mellomania

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aber ja. er muss ja wissen dass du nur 30 h arbeiten darfst, da du einen hauptarbeitgeber hast und in elternzeit bist. der haupt arbeitgeber muss das ja, VORHER, wie du schreibst, gehehmigen. mit offenen karten spielen ist immer der beste weg, wenn es um den arbeitgeber geht!


Mitglied inaktiv

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Der AG muss erfahren, dass der Job auf die EZ begrenzt ist. Das kann ggf. bei einer erneuten Schwangerschaft auch vorzeitig enden.


Dunilein

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ok, es wurde mir geraten, bis zum Elternzeitende beim Haupt-AG fest zu bleiben. Für den Fall, dass der Zweit-AG mir bis dahin aber einen festen Vertrag anbieten würde, sollte ich den annehmen oder lieber "verhandeln"? Dass wir den Vertrag auf die Elternzeit begrenzen und kurz vor Ende einen neuen abschließen?


Mitglied inaktiv

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Das musst du wissen. Aber du kannst natürlich keinen Festvertrag abschließen, solange du noch beim ersten AG ungekündigt fest angestellt bist.


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