Cebriviel
Hallo Frau Bader, folgende Frage konnte ich mir noch nicht beantworden. Ich befinde mich im dritten Jahr der Elternzeit (ohne Elterngeld), gehe aber schon wieder seit 2 Jahren 30 Stunden/Woche arbeiten (Festanstellung). Nun habe ich die Möglichkeit neben meinem Hauptjob "zusätzlich" auf ein paar Veranstaltungen am Wochenende zu arbeiten (Nebenjob - nach §19 UStG keine Umsatzsteuerpflicht). Ich denke das werden ca. 40 - 50 Stunden je Monat (für Juli / August) werden. Für meinen Arbeitgeber bei meinem Hauptjob ist das kein Problem, da es meine eigentliche Arbeit nicht tangiert. Nun stellt sich die Frage, ob das möglich ist. Wenn ich nach "Arbeiten in Elternzeit" suche, lese ich nur 30 oder 32 Stunden sind erlaubt... Können Sie mir hier eine Info geben? Wie verhält es sich mit zusätzlichen Stunden bei einem Nebenjob? Vielen Dank.
Hallo, während der Elternzeit dürfen höchstens 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Ansonsten sind sie automatisch aus der Elternzeit draußen haben ein echtes Problem, dass ihr dann wieder beim alten Arbeitgeber Vollzeit arbeiten müssen und die weitere Tätigkeit haben. Dies ist auch nicht einvernehmlich zu regeln. Liebe Grüße NB
Ani123
Bei TZ in EZ darf max. 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Die Stunden können auf unterschiedliche Arbeitgeber verteilt werden. Eine Überschreitung ist nicht möglich. Der Nebenjob würde ca. 10 Stunden wöchentlich betragen + 30 Stunden beim Hauptarbeitgeber = ca. 40 Wochenstunden. Es liegt eine Überschreitung von 8 Stunden vor. Das ist während der EZ nicht möglich. Wenn sie das machen möchten müssen sie die EZ beenden. Das geht nur mit Zustimmung ihres AG. Ohne EZ können sie dem Nebenjob nachgehen.
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