Madame Grün
Sehr geehrte Frau Bader. Ich arbeite in einem Kindergarten und habe ein Berufsverbot aufgrund eines fehlenden Schutzes gegen Ringelröteln bekommen. Atuell habe ich einen Nebenjob, bei welchem ich 1x in der Woche einen Bürojob verrichte,allerdings ohne "Kundenkontakt". Meine Frage ist nun ob sich das Berufsverbot auch auf den Nebenjob bezieht oder ob ich diesem bis zum Mutterschutz weiterhin nachgehen darf? Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen und bedanke mich vorab!
Hallo, wenn's ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ist können Sie die Nebentätigkeit ausüben. Wenn es ein generelles Verbot ist zu arbeiten vom Arzt, dann nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es ist kein BERUFS-Verbot, sondern ein Beschäftigungsverbot und bezieht sich lediglich auf die Betreuung von Kindern bis 10 J. und nur bis zur 20.SSW. Danach kannst du wieder arbeiten, solange keine Ringelröteln an der Einrichtung auftreten. Der Nebenjob ist natürlich nicht davon betroffen. Unabhängig davon, muss der Hauptarbeitgeber dem Nebenjob zugestimmt habenl.
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