Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensrecht

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Hallo Frau Bader, Bei uns kam vor kurzem eine Frage zum Namensrecht auf. Nachdem unser zweites Kind geboren wurde, haben wir überlegt, nun doch zu heiraten. Beide Kinder haben meinen Nachnamen, würden wir heiraten, würden wir allerdings den Nachnamen meines Mannes als Familiennamen bestimmen, so dass auch die Kinder seinen Namen erhalten würden. Nun sagte mir eine Freundin, dass unsere Kinder in dem Fall dann Meier geb. Schulz heißen würden, obwohl sie ja nicht verheiratet sind. Ist das richtig? danke für ihre Hilfe. Im Internet wurde ich zu dieser Frage nicht fündig. Gruß Leya


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt eine neue Geburtsurkunde und die Kinder haben einfach den neuen Namen Liebe Grüsse, NB


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Die Freundin hat Unrecht: wenn Ihr heiratet und der neue Name der Familienname ist heißen die Kinder dann ebenso, nichts mit "geb. sounso".


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Aber in der Geburtsurkunde steht ja weiterhin mein Mädchenname oder wird die dann geändert? Ich fand es klang recht logisch, dass in der Urkunde ja mein Name steht, so dass wir dann immer angeben müssen, dass sie geb. soundso sind. Die Ämter nehmen es dann einfach hin, wenn der Name geändert ist? Wir brauchen die Geburtsturkunden ja noch recht häufig für alle möglichen Anträge.


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Es gibt dann für das Kind/die Kinder eine neue Geburtsurkunde mit dem neuen Namen.


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