Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich wende mich mit dem Betreff der Namensänderung meiner 6 jährigen Tochter an Sie. Von ihrem Vater bin ich geschieden.Ich habe vor wieder neu zu heiraten und meiner Tochter einen Doppelnachnamen zu geben. Mein Exmann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht,so dass er meinem Vorhaben zustimmen müßte(was er jedoch nicht tut) Jedoch ist mein Exmann beruflich im Ausland bis auf unbestimmte Zeit. Es ist des weiteren eine Firma die fast nur Auslandsaufträge vergibt und es so nicht auszuschliessen ist,dass er nach diesem Auslandsaufenthalt nicht mehr ins Ausland muß. Nun habe ich also doch mit meinem "neuen Mann" das geteilte Sorgerecht zu führen,da mein Exmann nicht greifbar ist. Weder für Unterschriften noch für sonstige Pflichttermine unserer Tochter! Immerhin bin ich auch berufstätig,so dass mein "neuer Mann" viel übernehmen muß. Habe ich aus dem obigen genannten Grund eine Chance meiner Tochter meinen neuen Nachnamen (also als Anhang an ihren bisherigen Namen) ohne Zustimmung meines Exmannes zu geben? Vielen Dank für die Auskunft Lieben Gruß Setti
Hallo, Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen. Stimmt der Vater des Kindes zu, kann das Kind statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen bekommen. Was passiert aber, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt? In diesem Fall kann das Familiengericht unter bestimmten Umständen die Einwilligung des Vaters ersetzen, d.h. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum "alten" Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt. Einfacher ist es, wenn das Kind statt des Familiennamens des neuen Ehemanns einen Doppelnamen bekommen soll. In diesem Fall behält das Kind ja auch seinen alten Familiennamen. Deswegen stellen die Gerichte in einem solchen Fall nicht so hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Namensänderung (z.B. OLG Köln, 27 UF 221/01). Aus diesem Grund ist zunächst immer zu prüfen, ob das Kind nicht einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem neuen Familiennamen tragen kann. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Mit dem Namen bin ich mir grad nicht ganz sicher, aber ich meine es geht nicht. Nur Du oder Dein Partner können einen Doppelnamen haben, nicht aber nur das Kind. Wir haben es so gelöst, dass mein Mann meinen Namen angenommen hat und seinen Geburtsnamen vorgestellt hat. Ich und mein Sohn heissen weiterhin gleich, was mir sehr wichtig war. Dein Ex hat das gemeinsame Sorgerecht, wenn er nicht zustimmt, dann sieht es sehr schlecht aus das vor dem Familiengericht durchzusetzen. Ausland alleine zählt da nicht, denn er ist ja nicht in Amerika untergetaucht und nicht auffindbar, oder ? Ich weiss nicht genau wie Du das meinst, aber Dein neuer Mann hat keinerlei Rechte am Kind, darf nix unterschreiben etc. , solange er ihn nicht adoptiert hat. Hat mein Mann auch nicht, und macht sehr viel, geht mit in den Kindergarten, geht mit ihm zum Arzt etc. Aber Zeugnis zum Beispiel dürfte er rechtlich nicht unterschreiben. Wie das mit den Kleinigkeiten wie Kindergartenfahrten etc, aussieht weiss ich gar nicht. ( Frag ich gleich mal :-) ) Operationen , Konteneröffnung, hat er überall keinerlei Rechte.
Mitglied inaktiv
oh,vielen Dank für deine Infos auch wenn es für mich im Moment nicht wirklich positiv war :-( Auf dem Standesamt sagte man uns,dass sie den Doppelnamen führen könnte. Mich macht es fertig,dass mein Ex den Wunsch seiner Tochter nicht respektiert. Denn sie ist es die diesen Wunsch äusserte.
Mitglied inaktiv
Oh, wie gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher. Ich hatte mich nach laaangem hin und her durchgerungen , dass wir dann alle einen Doppelnamen haben, weil ich auch meinen nicht hergeben wollte. Da sagten sie uns dass das nicht geht und NUR die Frau oder NUR der Mann einen Doppelnamen haben darf. Daher kam ich drauf. Aber warte erstmal was Frau Bader sagt, bei uns war die Sache dann ja klar. Wie alt ist denn Deine Tochter ? Vielleicht hat sie ja vor Gericht ( wenn Dein Ex gar nicht einsichtig ist und ihr den Schritt gehen würdet ) schon eine ganz andere Aussagekraft. Ist ja schon ein Unterschied ob eine 12 Jährige das möchte oder ein 6 jähriges Kind das sagt.
Mitglied inaktiv
hallo soweit ich weiß geht das nicht mit dem doppelnamen und eine änderung geht ohne zustimmung des avaters nicht.
Mitglied inaktiv
Hallo, in Eurem Fall sieht das Gesetz eindeutig eine Doppelnamenregeliung vor. Du kannst die Unterschrift das Vaters auch durch das Gericht ersetzen lassen. Begründen muß man, warum die Namensänderum zum Wohle des Kindes ist. Das Kind wrd meist auch gehört. Viele Grüße Désirée
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