Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: mein Lebensgefährte und ich sind noch nicht verheiratet. Wir werden das NACH der Geburt unseres Kindes (im Januar 02) aber nachholen....das heißt, das Kind wird dann erst mal meinen Nachnamen annehmen, oder? ich werde aber ,wenn ich heirate, den Namen meines Mannes übernehmen. Wird dann das Kind automatisch auch diesen Namen bekommen? oder ist das dann super umständlich den Namen wieder zu ändern?..früher war es wohl mal so, daß dann der Vater sein Kind adoptieren mußte, um dem Kind seinen Namen geben zu können...das ist aber doch heute nicht mehr so. Könnten wir auch dem Kind schon VOR unserer Heirat den Namen des Vaters geben?...wahrscheinlich aber nicht, oder?...vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß S. Reitz
Liebe SAbine, ganz stimmt das gesagte nicht. Man muß nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragen, um dem Kind den NAmen des Vaters zu geben. Mit seiner Zustimmung geht das auch so. Mit der Hochzeit kann das Kind ansonsten unproblematisch einbenannt werden, wenn es erst den Namen der Mutter hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, Sabine! zunächst einmal müßte dein LG die Vaterschaft anerkennen. Dies kann er bei JA beurkunden lassen. Auch schon vor der Geburt des Kindes. Des weiteren müßtet ihr bereits vor der Geburt gemeinsames Sorgerecht beantragen. Dies kann auch kostenfrei beim JA beurkundet werden. Im Zuge der Festlegung des gemeinsamen Sorgerechtes könnt ihr auch schon (also auch vor Geburt) die Namensregelung festlegen. Das Kind kann wenn ihr es so wollt, dann unter der Voraussetzung des gem. Sorgerechtes den Nachnamen des Vaters tragen. Geschieht das alles nicht vor Geburt, müßte die Geburtsurkunde umgeschrieben werden, nachdem ihr dann nach geburt das gem. Sorgerecht festgelegt habt. Vaterschaftsanerkennung reicht für die Namensgebung nach deinem LG meines Wissens nach nicht aus. Grüße CJ für brauch ihr e
Mitglied inaktiv
Die Anerkennung der vaterschaft reicht aus damit das Kind schon bei der geburt den Nachnamen des vaters bekommen kann. Die Vaterschaftsanerkennung sollte aber praktischerweise noch vor der geburt erfolgen, sonst muß man "doppelt moppeln". Désirée IANAL!
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