Natalie20101
Guten Tag, mein Ex Mann zahlt seinen Anteil der offenen Forderung der OGS bei der Stadt nicht. Mir wurde von der Stadt gesagt, dass wenn er nicht zahlt, die Mahnungen und auch die Vollstreckung angewiesen werden kann. Ich habe meinen Anteil bereits gezahlt. Es kann doch nicht sein, dass er nicht reagiert und ich dann die Mahnung und die Vollstreckung mit tragen muss. (So wurde es mir gesagt) Kann ich dagegen vorgehen? Ich wäre für eine Rückmeldung sehr dankbar. Viele Grüße
Hallo, Sie sind wahrscheinlich (Vertrag lesen) Gesamtschuldner, das bedeutet, der Gläubiger kann von beiden Parteien nach seiner Wahl den gesamten Betrag verlangen (Außenverhältnis). Sie können dann von Ihrem Mann seinen Anteil zurückverlangen (Innenverhätnis). Liebe Grüße NB
Berlin!
Ihr haftet für solche Dinge in aller Regel als Gesamtschuldner. das heißt, die Stadt kann von jedem von Euch die ganze summe verlangen und jeder muß auch die gesamte Summe zahlen. Du schuldest also den ganzen betrag, nicht nur die Hälfte. Du kannst von Deinem ex-Partner natürlich die Hälfte zurückverlangen. Aber gegenüber der ODS (was immer das sein mag) haftest Du für den vollen Betrag. und wenn Dein Expartner nicht zahlt, halten die sich natürlich an Dich. Dagegen kannst Du nichts machen.
Felica
Da ihr gemeinsam haftet würde ich sagen, zahle lieber um die Folgekosten gering zu halten und setze deinen Ex in den Verzug.
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