Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Antwort. Können Sie bitte noch mal meine Frage anschauen, vom 19.04.2010. Was soll ich machen? bezahlen oder vor Gericht gehen. Ich habe keine Rechtschutzversicherung? Danke im voraus
Mitglied inaktiv
Hallo Bei dem "Streitwert" würde ich ohne Rechtschutz nicht klagen. Da zahlst Du mehr drauf, als Du nun zahlen musst. Ich würde auf deren Vorschlag eingehen und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Ähnliche Fragen
hallo, hab da ein dringendes anliegen. also, ich habe einen vertrag im fitnessstudio, der noch mds 1 jahr läuft. jetzt, wo ich schwanger bin, würde ich diesen gern kündigen! geht das so einfach? der chef meinte nämlich, dass das nicht geht, da sie auch schwangeren´kurse anbieten. ich habe allerdings gehört, dass man ihn entweder kündigen oder sti ...
Hallo Frau Bader, eine Bekannte von mir ist auch schwanger und ist seit einem Jahr Mitglied in einem Fitnessstudio, der Vertrag endet nöchstes Jahr im Oktober. Sie hat mir gesagt, dass ein Urteil gesprochen worden sei, dass Schwangere ihren Vertrag fristlos kündigen können- stimmt das? Oder muss sie weiter ihren Beitrag zahlen bis nächstes Jahr, ...
Guten Tag, Ich habe meinen Fitnessvertrag zum 15.11.2009 abgeschlossen. Im Januar bin ich schwanger geworden. Ab 01.05.2009 bis 31.01.2010 habe ich meinen Vertrag stillgelegt (8 Euro monatlich Gebühren bezahlt). Jetzt bin ich erneut schwanger geworden. Kann auch nicht trainieren, da mein Körper sehr schwach ist. Habe den Vertag fristlos gekündigt ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss