Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung-Fitnessstudio?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung-Fitnessstudio?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, eine Bekannte von mir ist auch schwanger und ist seit einem Jahr Mitglied in einem Fitnessstudio, der Vertrag endet nöchstes Jahr im Oktober. Sie hat mir gesagt, dass ein Urteil gesprochen worden sei, dass Schwangere ihren Vertrag fristlos kündigen können- stimmt das? Oder muss sie weiter ihren Beitrag zahlen bis nächstes Jahr, obwohl sie nicht mehr das Studio in Anspruch nimmt? Wenn sie kündigt, muss sie dann den Grund nennen, ist doch eigentlich Datenschutz, oder? So viele Fragen...! Vielen Dank für ihre Antwort! LG Pusti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden. In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt. Wenn das Verhältnis ruht muss nach meiner Meinung auch die Zahlung ruhene- ohne Leistung kein Geld. Sonst tragen Sie z.B. das Risiko seiner Insolvenz. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, darf ich dir antworten ??? Ich hatte damal auch einen Vertrag mit dem Fitc.und bin Schwanger geworden. Damal gab es den Entschluß noch nicht. Ich habe eine Außerordendliche Kündigung geschrieben.Mit Begründung und bin aus meinen Vertrag raus gekommen. LG Diana


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