Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wenn der Gehaltsanspruch tatsächlich in den ersten 4 Wochen nicht besteht (wegen Krankheit ab 1-8 und somit keine Aufnahme der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit) entsprechend §3 Absatz 3 Entgeldfortzahlungsgesetzt, muss der AG denn dann wenigestens ab der 5 Woche zahlen, also 5+6 Woche und danach die Krankenkasse?? Liebe Gruesse Eva
Hallo, habe ich doch unten beantwortet. Die KK zahlt vom ersten Tag an. Gruß, NB
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