Nachtrag - Anrechnung EU auf MuSchu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag - Anrechnung EU auf MuSchu

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 26.08.05 bez. Anrechnung EU auf MuSchu. Noch eine Frage dazu: wenn ich nun nicht unmittelbar im Anschluss an MuSchu den EU nehme, sondern ein paar Tage oder 1Woche später, wie sieht es dann aus mit Versicherung (KV)- bin ich versichert! Wie ist das mit dem Erziehungsgeld (falls bewilligt)- berechnet er sich ab Geburt des Kindes oder ab Beginn EU? Vielen Dank noch einmal für Ihre Antwort. Mfg, Tobitatze

Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 10:54



Antwort auf: Nachtrag - Anrechnung EU auf MuSchu

Halllo, EG bekommen auch die , die arbeiten! Was ist denn mit der einen Woche? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2005



Antwort auf: Nachtrag - Anrechnung EU auf MuSchu

Sehr geerhte Frau Bader, was mit der einen Woche ist oder mit ein paar Tagen, das ist eben meine Frage - ist diese Zeit irgendwie "abgesichert"? Wenn ich direkt im Anschluss an MuSchu die Elternzeit beantrage, dann "verliere" ich doch knapp zwei Monate, da ja dann ab Geburt d. Kindes (z.B. 13.12.05) gerechnet wird. Wohingegen die Berechnung der Elternzeit erst dann beginnt, wenn ich ein paar Tage nach Ende des MuSchu die Elternzeit(EZ) einreiche - dann volle zwei Jahre (gut, unabhängig davon, ob ich Erziehungsgeld beziehe oder nicht). Angenommen, ich habe mich mit meinem AG nach dem MuSchu, während der EZ, auf Verringerung von meiner Vollzeitstelle auf einen 400-EUR-Stelle geeinigt und reiche den Antrag der EZ mit Beginn z.B. 15.02.05 (ca. 1Woche nach Ende d. MuSchu) ein, dann berechnet sich doch die EZ bis zum 14.02.07. So hätte ich dann ja quasi knappe 2Monate "gewonnen". Ist das möglich und machbar? Wäre ich in der Zeit krankenversichert (pflicht). Mit dem AG kann ich doch vertraglich - zusätzlich zum bestehenden AV - eine Verringerung der Arbeitszeit auf eine bestimmte Zeit festlegen, ohne dass ich irgendwelche Nachteile erfahre, oder? Hoffentlich war das nun nicht zu verwirrend. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Mfg, Tobitatze.

Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 16:29



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Hallo. Ich bin seit Oktober 2020 in elternzeit bis Februar 2023. Habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, während der elternzeit auf teilzeit wieder zu arbeiten, dies läuft seit September 2021 nun. Dazu haben wir einen Nachtrag zum arbeitsvertrag gemacht wo dies befristet zum Ende der elternzeit steht. Soweit passt dies alles. Ich möchte aber nun ...


Anrechnung Krankentage auf Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell zum zweiten Mal schwanger. Ich bin angestellt und arbeite Vollzeit. Für die Berechnung des Elterngeldes wird ja das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt heran gezogen. In diesem Zeitraum war ich bis jetzt verteilt über mehrere Monate insgesamt ca. 24 Arbeitstage krankgeschrieben (nicht schwangerscha...


Elternzeit Job Nachtrag

Hallöchen (: Ich bin in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und suche währenddessen eine Beschäftigung, während der Elternzeit, bei einem anderen Arbeitgeber. Jetzt hatte ich ein Vorstellungsgespräch und danach wurde ich angerufen, dass alles ein wenig problematisch sein, weil ich eben noch bei meinem Arbeitgeber als Mitarbeiterin angestellt sei. ...


Nachtrag Mutterschaftsgeld

Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge und privater Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, richtig? Eine Hausfrau, die keiner Beschäftigung nachgeht und nicht arbeitslos gemeldet ist, hat auch keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld? Vielen...


Frage Nachtrag überprüfungsverfahren Prozesskostenhilfe

Guten Tag, Im Januar war das Verfahren abgeschlossen und ich bekam Prozesskostenhilfe. Ich habe vergessen die Änderungen in 2021 und 2022 (mehr unterhalt, abzahlungen etc.) nachzumelden. Und man muss ja hier normal wie ich lese bereits bei 100€ brutto mehr im monat dies nachmelden. Das schlimmste was passieren kann jetzt ist das ich es na...


Nachtrag Verlängerung der Elternzeit.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo...


Nachtrag kind Nachnamen

Danke Frau Bader für Ihre Antwort weiter unten. Ich hab noch eine Frage, auch wenn mein Mann bei uns nicht gemeldet ist eine Namensänderung. Er lebt im Ausland und pendelt. Wenn ja wohin muss ich welche Schritte muss ich machen. Lg


Nachtrag Hortkosten

Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Es geht dem Vater nur darum, dass der Kleine nach der 5. Stunde aus hat und der Große nach der 6. Stunde. Der Vater möchte nicht zweimal fahren, bzw. 45 Minuten anderweitig rum bringen. Diese Zeiten fallen in seine Betreuungszeit. Ich kann meinen Kleinen nicht abholen, da ich jeden zweit...


Nachtrag

Vielen Dank für Ihre Antwort bzgl dem Beschluss zu dem Thema Beratungsstelle.    Ich habe jetzt bei Gericht angerufen und der Justizangestellte meinte, dass ich Antrag auf elterliche Sorge stellen muss und das der Bereich "Gemeinsamer Besuch bei der Beratungsstelle" dann auf mich übertragen wird.    Ist das der richtige Antrag? Er wirkte e...


Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür...