Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 26.08.05 bez. Anrechnung EU auf MuSchu.
Noch eine Frage dazu: wenn ich nun nicht unmittelbar im Anschluss an MuSchu den EU nehme, sondern ein paar Tage oder 1Woche später, wie sieht es dann aus mit Versicherung (KV)- bin ich versichert! Wie ist das mit dem Erziehungsgeld (falls bewilligt)- berechnet er sich ab Geburt des Kindes oder ab Beginn EU?
Vielen Dank noch einmal für Ihre Antwort.
Mfg, Tobitatze
Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 10:54
Antwort auf:
Nachtrag - Anrechnung EU auf MuSchu
Halllo,
EG bekommen auch die , die arbeiten!
Was ist denn mit der einen Woche?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2005
Antwort auf:
Nachtrag - Anrechnung EU auf MuSchu
Sehr geerhte Frau Bader,
was mit der einen Woche ist oder mit ein paar Tagen, das ist eben meine Frage - ist diese Zeit irgendwie "abgesichert"?
Wenn ich direkt im Anschluss an MuSchu die Elternzeit beantrage, dann "verliere" ich doch knapp zwei Monate, da ja dann ab Geburt d. Kindes (z.B. 13.12.05) gerechnet wird.
Wohingegen die Berechnung der Elternzeit erst dann beginnt, wenn ich ein paar Tage nach Ende des MuSchu die Elternzeit(EZ) einreiche - dann volle zwei Jahre (gut, unabhängig davon, ob ich Erziehungsgeld beziehe oder nicht).
Angenommen, ich habe mich mit meinem AG nach dem MuSchu, während der EZ, auf Verringerung von meiner Vollzeitstelle auf einen 400-EUR-Stelle geeinigt und reiche den Antrag der EZ mit Beginn z.B. 15.02.05 (ca. 1Woche nach Ende d. MuSchu) ein, dann berechnet sich doch die EZ bis zum 14.02.07. So hätte ich dann ja quasi knappe 2Monate "gewonnen".
Ist das möglich und machbar? Wäre ich in der Zeit krankenversichert (pflicht).
Mit dem AG kann ich doch vertraglich - zusätzlich zum bestehenden AV - eine Verringerung der Arbeitszeit auf eine bestimmte Zeit festlegen, ohne dass ich irgendwelche Nachteile erfahre, oder?
Hoffentlich war das nun nicht zu verwirrend.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Mfg, Tobitatze.
Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 16:29