honey2019
Liebe Frau Bader, Ich habe einen etwas komplizierten Fall, aber vielleicht können Sie mir helfen. 2018 hatten wir mal hinsichtlich Höhergruppierung geklagt. Nun kam die Entscheidung dass wir hätten höher gruppiert werden müssen. Macht brutto ca 350 Euro monatlich aus. Wir erhalten jetzt die Nachzahlungen ab 2018. November 2022 bekam ich Elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und Baby Nummer 2 kommt im Januar 2024. Durch die Höhergruppierung hätte ich eigentlich mehr Elterngeld bekommen. Steht mir das noch zu? Wird das weniges für das zweite Kind berücksichtigt? Danke für Ihre Hilfe!!!
Hallo, wie es ist es denn in der Lohnabrechnung deklariert? Liebe Grüße NB
Dojii
Oh das ist jetzt wirklich ungünstig. Dadurch, dass erst jetzt die Nachzahlung deines Lohnes der ganzen Vorjahre erfolgt, wird es im Normalfall nicht als laufender Lohn gezahlt, sondern als Einmalzahlung - und die werden bei Elterngeld nicht berücksichtigt. Das heißt die Nachzahlung wird NICHT dafür sorgen, dass du mehr Elterngeld bekommst. Ja, das ist nicht deine Schuld, sondern die des Arbeitgebers. Du musst in dieser ungünstigen Konstellation deinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen und das nun nicht gezahlte Elterngeld von ihm einfordern. Dadurch dass dein Arbeitgeber dir rechtswidrig zu wenig Lohn gezahlt hat und du deswegen auch zu wenig Elterngeld erhältst, ist er dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Vgl. auch das Urteil hier: https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/urteile/24796/verspaetete-lohnzahlung-arbeitgeber-haftet-fuer-geringeres-elterngeld
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