honey2019
Liebe Frau Bader, Ich habe einen etwas komplizierten Fall, aber vielleicht können Sie mir helfen. 2018 hatten wir mal hinsichtlich Höhergruppierung geklagt. Nun kam die Entscheidung dass wir hätten höher gruppiert werden müssen. Macht brutto ca 350 Euro monatlich aus. Wir erhalten jetzt die Nachzahlungen ab 2018. November 2022 bekam ich Elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und Baby Nummer 2 kommt im Januar 2024. Durch die Höhergruppierung hätte ich eigentlich mehr Elterngeld bekommen. Steht mir das noch zu? Wird das weniges für das zweite Kind berücksichtigt? Danke für Ihre Hilfe!!!
Hallo, wie es ist es denn in der Lohnabrechnung deklariert? Liebe Grüße NB
Dojii
Oh das ist jetzt wirklich ungünstig. Dadurch, dass erst jetzt die Nachzahlung deines Lohnes der ganzen Vorjahre erfolgt, wird es im Normalfall nicht als laufender Lohn gezahlt, sondern als Einmalzahlung - und die werden bei Elterngeld nicht berücksichtigt. Das heißt die Nachzahlung wird NICHT dafür sorgen, dass du mehr Elterngeld bekommst. Ja, das ist nicht deine Schuld, sondern die des Arbeitgebers. Du musst in dieser ungünstigen Konstellation deinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen und das nun nicht gezahlte Elterngeld von ihm einfordern. Dadurch dass dein Arbeitgeber dir rechtswidrig zu wenig Lohn gezahlt hat und du deswegen auch zu wenig Elterngeld erhältst, ist er dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Vgl. auch das Urteil hier: https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/urteile/24796/verspaetete-lohnzahlung-arbeitgeber-haftet-fuer-geringeres-elterngeld
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang