Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe gleich 3 Fragen die mir auf der Seele brennen und hoffe, dass mir jemand helfen kann: 1. Bekomme ich als Vollzeitkraft Essenschecks. Nun habe ich ja ein Beschäftigungsverbot für alles war über 20 h hinausgeht. Diese 20 h habe ich auf 4 Tage à 5 h aufgeteilt. Entsprechend wurde mir nun auch meine Essenschecks gekürzt. Auf meine Nachfrage, dass man bei ner Krankschreibung doch auch die vollen Essenschecks erhält meine die Personaltante, dass es bei einem BV wie bei einer Krankschreibung die über 6 Wochen hinausgeht gehandhabt wird. Ist das richtig? Vertraue unserer Personalabteilung nicht so richtig, da die von vielen Dingen keine Ahnung haben. Außerdem habe ich in Erinnerung, dass einem durch ein BV keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Wenn ja, wo steht das? 2. Habe gestern gelesen, dass es sich lohnt in der SS Überstunden auszahlen zu lassen, da sich dieses positiv auf das Elterngeld auswirkt. Gilt dies auch für die Auszahlung von nichtgenommenem Urlaub? Habe dazu leider nichts gefunden. 3. Da ich mit meinem Partner nicht verheiratet bin habe ich momentan Lohnsteuerklasse 1. Mit KInd würde ich ja dann in die 2. wechseln, welche ja ein bißchen günstiger ist. Muss denn der zweite Teil des Mutterschaftsgeldes, also der Teil für die 8 Wochen danach auch schon unter Beachtung der neuen Lohnsteuerklasse vom Arbeitgeber besteuert werden? Vielen Dank und viele Grüße Septembermama 2008
Hallo, 1. Kann man mit den Infos´nicht beantworten. Da durch das BV keine NAchteile entstehen dürfen denke ich: nein, nicht ok 2. Ist unzulässig lt. BUrlG 3. Bitte im Steuerberater-Forum fragen Liebe grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
zu 2) kommt auf die Elterngeldstelle an - normalerweise wird das EG nur anhand deines normalen Nettolohnes berechnet - Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ausgenommen zu 3) wenn du mit deinen Partner zusammenlebst, bleibst du in 1
Mitglied inaktiv
1.) Zu den essenschecks: Sind die essenschecks für die Kantine? Aber auch sonst: ich schätze, die Kürzung ist OK so, wenn auch ärgerlich. Habt Ihr andere TZ-Kräfte? Was erhalten die? Habit Ihr einen Betriebsrat? 2.) Urlaub kannst Du Dir nicht auszahlen lassen. 3.) s. Vorschreiberin und: Nein, der AG wird den Zuschuß nicht auf Grundlage der Stkl. 2 auszhalen. Das reguliert sich ggf. über die Steuererklärung. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Désirée, die Essenschecks sind nicht für die Kantine, da wir keine haben. Sondern diese für Restaurants und Supermärkte. Man muss diese auch nicht zwingend zum Essengehen in der Mittagspause nutzen, sondern kann damit z.B. auch seinen Wochenendeinkauf tätigen. Wieso kann ich mir meinen Urlaub nicht auszahlen lassen? Wenn der Arbeitgeber dem zustimmt und nicht möchte, dass ich den Urlaub erst nach Elternzeit nehme. Danke für den Tipp mit der Lohnsteuerklasse, wußte ich nicht. Dachte immer ich würde dann in die 2. kommen. Liebe Grüße Katja
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