Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtdienst Stillzeit nach 1. Geburtstag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtdienst Stillzeit nach 1. Geburtstag

Lana1987

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Hallo, mein Kind wird diesen Monat 15 Monate alt. Ich stille noch abends und nachts und sehe erstmal keine Notwendigkeit,das zu beenden. Ab September muss ich wieder als Ärztin in der Klinik arbeiten und soll auch 24- Stunden Dienste machen. Da ich nun schon im Vorfeld gesagt bekommen habe, ich solle sofort wieder Dienste machen, frage ich mich nun ob der Mutterschutz auch beim Alter meines Kindes und dem Stillen noch zutrifft und ob ich so lange keine Dienste machen darf, wie ich nachweisen kann, dass ich nachts noch Stille. Mit freundlichen Grüßen L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIe haben keinen Anspruch darauf, für das Stillen freigestellt zu werden, da das Kind über 12 Mo. alt ist. Gleichwohl greift trotzdem das partielle BV. § 5 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, greift nur im ersten Lebensjahr des Kindes.


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