Liebe Frau Bader, Vielen Dank für dieses Forum und die Beantwortung der vielen Fragen! Meine Fragen: Ich arbeite derzeit 1 bis 2 mal die Woche abends (meist bis 24 Uhr) auf Minijobbasis (bin noch in Elternzeit). Ich bin wieder schwanger, möchte aber weiterhin auch bis 24 Uhr arbeiten, da andere Arbeitszeiten mein Einkommen erheblich reduzieren bzw. komplizierte Regelungen bezüglich der Betreuung meiner Tochter erforderlich machen würden. Wäre es möglich unter diesen Umständen eine Ausnahme vom Mutterschutzgesetz gewährt zu bekommen und wie kann ich das beantragen? Zweite Frage: Würde ich Mutterschaftsgeld bekommen, obwohl ich nur auf 400-Euro-Basis arbeite, aber in Elternzeit bin. Diese läuft 2 Wochen nach Beginn des Mutterschutzes aus. Was ist dann? Viele Grüße, fafine