Hallo,
Ich habe eine Frage, bei der mein Partner und ich nicht schlauer werden. Wir sind unverheiratet und erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich hab eine italienische Staatsangehörigkeit und mein Partner die deutsche. Ist es möglich, vor einer Eheschließung dem Kind einen Doppelnachnamen zu geben oder erst nach der Eheschließung oder ist es generell nicht möglich? Wenn beide Eltern deutsche Staatsbürger sind, weiß ich das ein Doppelnachname bei Kindern nicht möglich ist. Aber bei bekannten von uns war es möglich (deutsch/Portugiesisch ). Vielen dank für eine Antwort
von
Jasmin 87
am 06.02.2021, 18:36
Antwort auf:
Nachname
Hallo,
wenn es im ital. Recht die Möglichkeit gibt (ich denke aber nicht), geht das.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2021
Antwort auf:
Nachname
Im deutschen Recht ist es nicht möglich, im italienischen meines Wissens nach auch nicht, also geht es nicht.
Bei Spaniern weiß ich, dass der Nachname des Kindes sowieso immer aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter besteht, so dass es automatisch ein Doppelname wird, ohne Bindestrich.
Die Frage bei Euch ist also: Was sagt italienisches Recht? Das musst Du selber googeln
von
Port
am 06.02.2021, 19:00
Antwort auf:
Nachname
Falls das italienische Namensrecht es zulässt, solltet ihr bei der Namensgebung das italienische Recht wählen. Dann ginge es. Meine Tochter hat einen Doppelnamen - sie wurde nach US-Recht benannt.
von
Pamo
am 06.02.2021, 19:26
Antwort auf:
Nachname
Ich habe jetzt doch gegoogelt. Doppelname ist nicht, auch das italienische Namensrecht sieht nur einen Nachnamen vor.
von
Port
am 06.02.2021, 20:00