Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachname

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schönen guten tag ich hab da mal ne frage zum nachnamen des kindes. Ich bin nicht mit dem Kindsvater verheiratet möchte aber trotzdem das mein kind seinen nachnamen bekommt bei der geburt und nicht meinen. Kann ich das irgendwie machen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, meine Vorrednerinnen haben alle recht. Wir hatten hier schon einige fäklle, wo die nichteheliche Mutter hinterher bereut hat, dass das Kind den Namen des Vaters hat. Dies ist nahezu gar nicht mehr rückgängig zu machen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Klaro ist das möglich.Aber überleg Dir das gut denn falls Du Deinen Freund mal heiratest kannst Du den Namen immer noch vom Kindesvater nehmen. (Änderung kostet derzeit max 10Euro,weiß nicht mehr so genau war aber nicht sehr teuer,da ich das auch in erwägung gezogen habe dann noch zu ändern.) Ich habe es nicht so gemacht obwohl bei mir alles glatt läuft bis jetzt und ich meinen Freund sehr liebe.Es ist auch viel einfacher auf den ganzen Ämtern usw.wenn das Kind wie seine Mutter heißt. Meine Freundin dagegen hat mit Ihrem Freund nur Stress seid der Geburt Ihrer Tochter und Sie ägert sich total das,dass Kind seinen Namen hat.Aber er wollte damals unbedingt das,dass Kind seinen Namen bekommt.Wenn man sich mal trennt ist es blöd wenn das Kind wie der Vater heißt.Also falls Du Dir 100 Prozent sicher bist.Ihr müsst zum Jugendamt gehen und er eine Vaterschaftsanerkennung machen bevor das Kind allerdings geboren wird.(wichtig!)Sonst gehts nicht.Er bekommt dann allerdings automatisch das halbe Sorgerecht wenn ich mich recht erinner.Die vom Jugentamt erklären Euch normaler Weise was möglich ist und was nicht. Mein Tipp! Wenn es Deinem Freund egal ist,würde ich Dir empfehlen Deinen Namen erstmal zu nehmen. Hoffe konnte a bissl helfen. Alles Gute!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das geht ghrundsätzlich schon. Voraussetzung ist allerdings, daß der vater die Vaterschaft anerkennt. Das würde ich am besten vor der Geburt machen, hinterher sind andere Dinge wichtiger! Einen Termin beim Jugendamt = Beurkundungsstelle vereinbaren, zusammen hingehen und Personalausqweise mitnehmen. Wenn man will, kann man dort auch den Unterhalt titulieren lassen. Viele Grüße Désiré


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Mann und ich haben auch erst geheiratet als unsere Tochter 2 Jahre alt war. Und da hat sie automatisch den Namen übernommen den ich dann auch bekommen habe. Nach der Geburt haben wir beim Jugendamt alles beurkunden lassen . Das kostet nichts( jedenfalls bei uns nicht) und ihr habt das gemeinsame Sorgerecht!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, mein Partner (ex) und ich haben uns getrennt und ich würde gerne den Nachnamen meines Kinders (1jahr) ändern. Ich trage das alleinige Sorgerecht für das Kind. Kann ich die Namensänderung auch ohne Einverständnis des Vaters machen? Liebe Grüße Adelina

Hallo zusammen, meine Frau und ich erwarten unser erstes Baby. Aktuell machen wir uns Gedanken über mögliche Vornamen - auch natürlich über den Nachnamen. Diese haben wir nämlich nicht geändert. Meine Frau kommt aus dem spanischsprachigen Raum. Dort hat man eigentlich immer einen doppelten Nachnamen: je den ersten Nachnamen des Vaters und der ...

Wir haben gemeinsames Sorgerecht, die Kinder haben aber meinen Nachnamen, wir sind getrennt & waren nicht verheiratet. Wenn ich meinen neuen Partner heirate und seinen Nachname annehmen muss mein ex Partner zustimmen das die Kinder auch so heißen oder ? Was kann ich tun wenn er dieses nicht möchte?

Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind und sind noch unverheiratet, aber verlobt. Da sein Nachname einem Tier entspricht, mit welchem ich nicht den schönen Bezug verbinde, möchte ich gerne, dass das Kind meinen Nachnamen trägt. Wie sind hier die Rechte? Wie sollte man dies am besten dem Partner erklären?

Welchen Nachnamen wenn ihr nicht verheiratet seid, trägt euer Kind? Ich habe gelesen dass wenn es den des Vaters trägt und man würde sich trennen, das kind deshalb eher bei dem vater leben würde. Ist dies so?

Hallo , Mein Sohn 4 trägt den Namen seines Vater wir sind getrennt seit 3 Jahren. Ich habe den Nachnamen meines Mannes angenommen. Ich möchte das mein Sohn den gleichen Nachnamen bekommt. Wieso Psychisch war mir einen Narzissten zusammen und ich würde von ihm geschlagen und noch mehr. Jedes mal wenn ich mit Frau... angesprochen werde macht e ...

Guten Tag, Mein Kind hat bei der Geburt meinen Nachnamen, also den der Mutter getragen. Der Kindsvater und ich haben nach der Geburt geheiratet und alle seinen Nachnamen angenommen. Wenn wir uns scheiden lassen, würde dann die Möglichkeit bestehen, dass mein Kind und ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, da es in der ersten Geburtsurkunde ja a ...

Guten Abend, ich trage seit meiner Scheidung einen Doppelnamen (Mädchen- und Ehename). Nun erwarte ich ein weiteres Kind und werde alleinerziehend sein. Daher soll das Kind auch meinen Nachnamen bekommen. Welche Möglichkeiten gibt es? Kann ich nur meinen Mädchennamen als Nachname an das Kind weitergeben oder erhält es meinen Doppelnamen?  Vi ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...

Sehr geehrte Frau RA Bader,  der Vater des Kindes und ich haben uns noch vor Geburt getrennt. Er möchte trotzdem gern die Vaterschaft anerkennen und eine Sorgeerklärung abgeben. Außerdem fordert er, dass das Kind seinen Nachnamen erhält oder mindestens einen Doppelnamen unserer beider Namen, sind aber nicht verheiratet.  Kann er das einfordern ...