Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname des Kindes bei nicht verh. Eltern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachname des Kindes bei nicht verh. Eltern?

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Hallo! Welche Möglichkeiten gibt es für den Nachnamen des Kindes, wenn die Eltern nicht verheiratet sind? Also ich weiß, dass das Kind zu erst den Nachnamen der Mutter bekommt. Kann es aber auch nur den Nachnamen des Vaters bekommen oder eine Mischung aus beiden Nachnamen? (Doppelfamilienname) Wo kann das beantragt werden? Danke. Gruß, niti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, es kann der Name des Vaters ODER der Mutter gewählt werden. Vile Mütter bereuen später, wenn das Kind wie der Vater heißt. Das ist nämlich nur mit seiner Zustimmung zu ändern Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Entweder Deinen Namen oder den des Vaters. Doppelname geht nicht. Meine Empfehlung : Ich würde nie anders heissen wollen als mein Kind. Nacher kommt es doch nicht zur Hochzeit und dann heisst es anders als Du. Das haben schon so viele Mütter bereut, habe ich sehr oft gelesen. Im Rahmen der Hochzeit kann dann problemlos eine Einbenennung erfolgen.


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich muss das jetzt doch auch mal kommentieren. Wir waren damals (als ich noch schwanger war) beim Jugendamt u. a. wg. Infos zum Sorgerecht usw. Sie sagte uns zu der Namenswahl: entweder das Kind bekommt den Namen der Mutter; dann kann das Kind auch bei einer eventuellen späteren Heirat der Eltern den Namen des Vaters annehmen, oder es bekommt den Namen des Vaters, das kann dann aber nicht mehr geändert werden. D. h. auch, falls ihr euch trennt, heißt das Kind so wie dein Ex-Partner. Und das ist dann nicht mehr oder nur sehr aufwändig zu ändern. Überleg dir bzw. überlegt euch gut, welchen Namen ihr dem Kind gebt. LG


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