Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage Restbetrag Elterngeld Plus auf einmal auszahlen lassen

Frage: Nachfrage Restbetrag Elterngeld Plus auf einmal auszahlen lassen

Orangenmann

Beitrag melden

Hallo, Danke für die Beantwortung meiner ersten Frage. Nochmal eine kurze Nachfrage mit Zahlen (ungefähr, nicht 100 % stimmig) Basis-Elterngeld Anspruch: 610 € aufgeteilt auf 305 € Elterngeld Plus Einkommen während aller Elterngeld Plus Monate nach dem Mutterschutz: 450 € (Minijob) Wenn ich jetzt beantrage, die restlichen Elterngeld Plus Monate in vergangene Monate "umzulegen" und diese somit zu Basiselterngeld-Monaten zu erklären, erhalte ich 0 €, weil mein Einkommen beim Basiselterngeld angerechnet wird und ich ja schon 305 € Elterngeld Plus erhalten habe. Wenn ich hingegen nur 30 StundenTeilzeit arbeite, könnte ich alles unverändert lassen und bekäme ganz normal mein Elterngeld Plus bis zum Ende des Bezugszeitraums. Hab ich das richtig verstanden? Ich wollte den Elterngeldbezug eigentlich beenden. Ich bitte um Entschuldigung, es ist mir super-peinlich, dass ich so dümmlich frage aber Elterngeld treibt mir Angstschweiß auf die Stirn.


Ani123

Beitrag melden

Wie alt ist ihr Kind? Nach dem 1.Geburtstag können sie sich das EGplus als Einmalzahlung auszahlen lassen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein ani123 das stimmt so nicht. Nach dem ersten Geburtstag hat man das Recht alle verbleibende eg plus Monate auszahlen zu lassen. Sie werden aber nachträglich als Basis umgewandelt und was dann übrig ist ausgezahlt. Da dann ja Basis zählt jeder Verdienst fur diese Monate.


Orangenmann

Beitrag melden

Mein Kind ist älter als ein Jahr. Ich bleibe lieber bei den EG Plus Zahlungen, denn ich denke, dass ich bei Umwandlung auf Basiselterngeld einen Einmalbetrag von 0€ bekommen würde. (Da der mir nach dem Rechner zustehende Basiselterngeldbetrag ja bereits durch die damals erhaltene EG Plus Zahlung ausgezahlt wurde)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...