Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn. Wir haben eine Eigentumswohnung. Unsere Nachbarn taub und haben die Wohnung von seinen Eltern gemietet. Nun hat er sich vor 2 Jahren einen Hund angeschafft, den er vom Arzt verschrieben bekommen hat. Unser Problem ist jetzt das der Hund sehr aggressiv und laut ist. Er leint ihn beim gassi gehen nicht an und unser 2 jähriger Sohn hat angst vor dem Hund. Er wurde schon ein paarmal drum gebeten ihn anzuleinen, auch von Nachbarn. Das interessiert ihn aber nicht. Auch bellt der Hund ganz oft die halbe Nacht lang. Er hört es ja nicht und kann schlafen. Wenn wir seine Eltern darauf ansprechen dann sind die gleich eingeschnappt und behaupten das wir uns das nur ausdenken. Dabei haben es auch schon andere Nachbarn bestätigt. Dabei wollen wir nur unsere ruhe und schlafen. Als unsere Wohnungen noch zur Miete waren, waren Hunde nur geduldet. Aber beim Verkauf wurde nichts festgelegt. Müssen wir uns das gefallen lassen oder können wir uns irgendwie wehren? Das geht jetzt schon fast 2 Jahre so und wir sind mit unseren Nerven schon ziemlich fertig. Für einen Rat von Ihnen wären wir sehr dankbar. Lg Michaela Peters
Hallo, wenden Sie sich an das Ordnungsamt-dort soll man den Sachverhalt prüfen u Kontakt mit dem Herren aufnehmen! Viel hermachen würde ein Attest vom Kinderarzt, dem zu entnehmenist, dass es der Gesundheit des Kindes schadet, wenn der Hund nachts bellt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es kommt drauf an was es für eine Rasse ist, denn für viele Rassen gilt die Leinen und Maulkorbpflicht. Erkundigt euch doch mal beim Ordnungsamt. Was das Bellen angeht gibts bestimmt auch Vorschriften zumindest für die Nacht. Das kann euch eventuell auch das Ordnungsamt sagen. Wenn es alles EIgentumswohnungen sind, und der Hund gar ärztlich verschrieben wurde werdet ihr gegen das Halten des Tieres nichts machen können, oder nur sehr schwer. LG
Mitglied inaktiv
Hallo! Aber auch ein "ärztlich verschriebener" Hund muß korrekt und ordnungsgemäß gehalten werden - sprich bei über 40 cm "Stockmaß" nur mit Leine außerhalb der Wohnung! Das Gesetz geht im Zweifelsfall vor der ärztlichen Individualverordnung;-) Gleiches gilt für den Lärm. Es mag ja sein, dass der schwerbehinderte Mitbewohner einen Hund halten soll. Dann muß er mit diesem aber im Interesse der anderen Mitbewohner eine Hundeschule besuchen oder im schlimmsten Fall ein anderes Tier anschaffen, das die Mitbewohner nicht stört. Die Gesundheit und Sicherheit eines Kleinkindes finde ich nicht weniger schützenswert als die Interessen Schwerbehinderter. LG Murmeline
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