Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und erwarte in Kürze mein zweites Kind. Während der Elternzeit habe ich auf Geringfügigkeit für meinen alten Arbeitgeber gearbeitet. Allerdings nur bis Oktober letzten Jahres. Seit dem habe ich keine Jobs mehr für Heimarbeit erhalten und demnach auch kein Gehalt. Der Vertrag, der mit mir während der Elternzeit aufgesetzt wurde, geht aber bis 31.10.2007 (ursprüngliches Ende der Elternzeit, wenn ich jetzt nicht zum 2.ten Mal schwander wäre). Bei der Beantragung zum Mutterschutzgeld (bin privat krankenversichert) fiel mir auf, dass Gehaltsangaben zu den letzten 3 Monaten vor der Schutzfrist gewünscht werden. Da ich aber in den letzten 3 Monaten nicht mehr gearbeitet habe, kann ich keine Angaben machen. Nun meine Frage: kann man den Verdienst, den ich bis Oktober letzten Jahres bekam, irgendwie auf ein Jahr mitteln, damit wenigstens ein kleiner Sockelbetrag auch für die letzten 3 Monte vor der Schutzfrist angerechnet werden können? Oder welche Möglichkeit gibt es sonst noch? Oder zähle ich für die Mutterschutzgeldstelle als "Hausfrau" und bekommen dann kein Geld. Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage! Viele Grüße kermit
Hallo, als privat Versicherte (waren Sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt?) müssen Sie mit Ihrer privaten KK klären, in wieweit Anspruch laut Vertrag besteht.Vom Arbeitgeber erhalten Sie einen Zuschuss (Differenz zwischen 13 € und dem Netto-Durchschnittsverdienst). Ansonsten schauen Sie mal auf der Seite www.bundesversicherungsamt.de Liebe Grüsse, NB
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