Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, hoffe Sie hatten ein schönes Fest. Hab nun auch mal eine Frage: Ich bin seit 24.11.2001. in Mutterschutz und bekam auch schon das erste Geld der termin für unser Baby war der 5.01.2002 doch es kam anders er ist nun schon auf der Welt seit dem 13.12.2001 . Nun meine Frage ich bekomme die 8 Wochen danach ja noch geld nur ab wann wird gerechnet ab dem tatsächlichen Geburtstermin oder nach dem eigentlichen. Würden mir ja drei Wochen beim Geld fehlen. Noch einen schönen Feiertag wünscht Aylena, Jörg, Jannik
Liebe Aylena, Mutterschaftsgeld bekommt man in den Schutzfristen. Frage ist also, wann diese bei Ihnen waren. Wenn IHr Arzt Ihnen bescheinigt, dass es sich um eine Frühgeburt handelt, wird die nicht genommene Mutterfrist (Kind kam ja zu früh) hinten dran gehängt, ausserdem gibt es anstatt 8 Wo. 12 Wo. nach der Geburt. Und für diese Zeit erhält man auch Mutterschaftsgeld. Wenn es keine Frühgeburt ist (nicht jedes zu früh geborene Kind ist eine Frühgeburt), verkürzt sich die Mutterschutzfrist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Aylena - aus Neugier hatte ich das mal bei meiner KK angefragt und die Antwort lautete: wenn es sich NICHT um eine bescheinigte Frühgeburt handelt wird das im Grunde zuviel gezahlte Geld mit dem noch zu zahlenden Geld für die Mutterschutzfrist nach der Geburt verrechnet. Die Fristenzeiten berechnen sich grundsätzlich nach dem tatsächlichen Entbindungstermin (Ausnahme: Beginn der Mutterschutzfrist) Vielleicht hats ja geholfen - das wurde mir zumindest erklärt LG aus Bochum Vanessa & No. 3
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