Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld:Zahlungstermin/freiw. Leistungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld:Zahlungstermin/freiw. Leistungen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, 1)der Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Zuschuß zum Mutterschutzgeld zum üblichen Termin auszuzahlen (z.B. immer zum Ende des Monats). Ist es rechtens die Zahlung solange zurückzustellen, bis das Kind letzendlich entbunden wurde? Wenn der Mutterschutz z.B. zum ersten eines Monats beginnt, der ET dementsprechend Mitte des Folgemonats ist und sich das Kind noch zwei Wochen Zeit läßt und der AG dann erst mit dem nächsten Lohnstreifen zahlt, wäre die Mutter drei Monate ohne Lohnzahlung. Das kann doch nicht im Sinne des Mutterschutzgesetztes sein? 2) Der AG muß den durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Mutterschtuz abzgl. der 13,- Euro der KK zahlen. Wenn durch den Arbeitsvertrag freiwillige Zahlungen wie Urlaub-, Weihnachtsgeld und Provisionszahlungen nicht rechtsbindend sind, ist es dem AG dann erlaubt, diese bereits gezahlten Leistungen aus der Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld wieder herauszurechnen? Vielen Dank im Voraus. Christina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wann es zu bezahlen ist. Bei Ärger wenden Sie sich bitte an die KK oder das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Zu Frage Nr. 2: Ich bekomme auch neben einem Festgehalt Provisionszahlungen, die mtl. schwanken. Bei mir in einer dt. Firma mit mehreren 1000 Angestellten wird wie folgt verfahren: - Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird überhaupt nicht zur Berechnung herangezogen, auch wenn sie in den letzten drei Monaten gezahlt wurden. - Provisionszahlungen wurden über die letzten 12 Monate "geglättet" und danach erfolgte die Berechnung :-) Meine VL-Zuschuß bekam ich voll, aber erst nach Beendigung des Mutterschutzes nachvergütet(?) Meinen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bekam ich "ganz normal" zum üblichen Auszahlungstermin. Wo sieht dein AG den Sinn darin, denn Zuschuß bis zur Entbindung vorzuenthalten? Was ist dafür seine Argumentation? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Desirée, Vielen Dank für Deine Antwort. Da ich sonst keine bindenden Richtlinien oder Vergleiche gefunden habe, war Dein "Erfahrungsbericht" sehr interressant für mich. Ich bin in einer Frima angestellt, die seit knapp 30 Jahren besteht und sich von einem Zwei-Mann-Betrieb zu einem erfolgreichen Unternehmen mit ca. 600 Mitarbeitern gemausert hat. Ich bin eine von 5 Frauen und weiteren ca. 150 Männern im Außendienst. Dummerweise bin ich die Erste im AD, die gewagt hat, schwanger zu werden. Obwohl seit acht Jahren meine Arbeit von meinen direkten Vorgesetzten und auch von meinen Kunden sehr geschätzt wurde, legt man mir seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft Steine in den Weg. Monatelang mußte ich darum kämpfen, nach dem Mutterschutz und einem zusätzlichen 1/2 Jahr Erziehungsurlaub halbtags arbeiten zu dürfen. (O-Ton:"40 Std. gerne, aber halbtags geht nicht!") Meinen Firmenwagen mußte ich an meinem letzten Arbeitstag Anfang Februar abgeben, obwohl er mir rein rechtlich bis zum Ende des Mutterschutzes Mitte Juni zugestanden hätte ("Die Leasingfrist läuft Mitte Februar aus"). Und jetzt halten sie das Mutterschaftsgeld zurück mit der Begründung, daß sie es "schon immer erst" gezahlt haben (bei den Kolleginnen im Innendienst), wenn sie von der KK den Bescheid über die Geburt des Kindes bekommen haben und daß dieser Modus rechtens sein. Mir wurde übrigens ein Vorschuß angeboten, den ich erstmal dankend abgelehnt habe, denn Almosen wollte ich nicht. Aber bevor ich in einen teuren Dispokredit rutsche, werde ich früher oder später das Angebot wohl doch annehmen müssen. Bin mal gespannt, was denen in Zukunft noch so einfällt. Aber davon lasse ich mich jetzt nicht mehr ärgern. Ich habe nur noch wenige Tage bis zum unumgänglichen Kaiserschnitttermin und ich will mir die Freude auf mein erstes Kind nicht vermiesen lassen. Vielen Dank nochmal für Deine Antwort. LG Christina


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