Mitglied inaktiv
Hallo, voraussichtlich beginnt mein Mutterschutz am 07.08.2012. Bis zum 18.08.2012 befinde ich mich aber noch in Elternzeit. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber? Ich meine natürlich erst nach dem Ablauf meiner Elternzeit....oder womöglich schon eher?! Wo kann ich das erfahren bzw. nachlesen?! Vielen Dank
Hallo, Sie haben Anspruch aufd en Anteil der KK für die gesamte Zeit und für den Anteil des AG ab dem ersten Tag nach der EZ Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Vom 07.08 bis 18.08 gibts nur das Geld von der Krankenkasse. Für die Zeit nach der Elternzeit (ab 19.08 bis Ende des Mutterschutzes), wenn dein Arbeitsvertrag eigentlich wieder voll auflebt, bekommst du zusätzlich noch die Aufstockung vom Arbeitgeber. Wo das steht? Das ergibt sich! Ist wie bei der ersten Mutterschaftszeit. Geld von der KK gibt es sowieso (bei gesetzlich Versicherten) nach den Regelungen der KK. Dann gäbs nach der Elternzeit ja eigentlich Lohn (geregelt im Arbeitsvertrag) Du bist aber im Mutterschutz (MuSchG) Danach gibt es die Aufstockung aufs Mutterschaftsgeld (MuSchG und Reichsversicherungsordnung) bis zum Lohn gemäß Arbeitsvertrag. Gruß Sabine
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