Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld und Elterngeld gefährdet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld und Elterngeld gefährdet?

BonnyM.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 15. SSW. Seit 5 1/2 Wochen bin ich wegen eines Hämatoms / Blutungen krankgeschrieben um mich zu schonen (Bettruhe). Nächste Woche bin ich auch noch krankgeschrieben. dann sind ja die 6 Wochen überschritten und ich erhalte Krankengeld. Ich werde nun versuchen ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem FA zu erhalten. Dies müsste ja möglich sein, falls mein Arzt meint, ich sollte mich noch länger schonen oder? Das allgemeine Beschäftigungsverbot umfasst ja z.B. Akkordarbeit, Arbeit im KH, Umgang mit geährdenden Stoffen etc. Aber beim individuellen Beschäftigungsverbot liegt es im Ermessen des Arztes, richtig? Sollte meine Blutung nicht aufhören, würde mich mein FA nämlich sicher noch einmel zu Hause behalten. Hier sollte doch ein individeulles Beschäftigungsverbot rechtlich möglich sein? Mein Arzt war sich hier nämlich nicht sicher. Meine Frage ausserdem: Wenn ich Krankengeld erhalte beeinflusst das die Höhe des Mutterschutzgeldes. Es sei denn, ich erhalte das Beschäftigungsverbot, richtig? Von der LBank wurde mir bestätigt, dass ich unter Angabe des Krankengeldes, die Monate der Krankschreibung aus der Berechnung ausgeklammert werden würden. Heißt eine Krankschreibugn ohne Beschäftigungsverbot würde die Höhe Elterngeld nicht beinflussen. Können Sie das so auch bestätigen? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen BonnyM.


CKEL0410

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Nein da du aufgrund der Ss krankgeschrieben bist,so war es bei mir ich hatte keine Minderung,dann werden die Monate davor zu Berechnung herangezogen,aber du würdest jetzt hält ins Krankengeld fallen,ich würde einfach mal mit dem gyn wegen des bv sprechen.


Mitglied inaktiv

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Ein Hämatom bzw. Blutungen sind KEIN Grund für ein BV sondern NUR für eine Krankschreibung. Bei einem BV muss es etwas in Deinem Job geben das Dich oder das Baby in der SS gefähredet (z.B. Umgang mit Chemikalien, Mobbing etc.). Wenn es jetzt so wäre dass der Arzt davon ausgehen würde, dass Du, so Du in Deinem Job zurückkehrst, immer wieder Hämatome entwickel würdest, aufgrund irgendeiner Tätigkeit in Deinem Beurf, dann wäre das ein Grund für ein BV. Ein bestehendes Hämatom aber nicht. Das 'einzige' was sich bei Dir negativ auswirken würde wäre Dein JETZIGES Gehalt, da Du keines mehr bekommen würdest, sondern Krankengeld beziehen würdest. Wieviel das sein würde kannst Du hier ausrechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Wie bereits von CKEL0410 erklärt würden für das EG die Monate in denen weniger verdient wurde aufgrund Krankengeldbezug wegen SS-bedingter Krankheit rausgenommen. Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes bzw. den Zuschuss dazu ebenfalls. LG Sabine


BonnyM.

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Zu allererst: Vielen Dank für Eure Antworten ! @Sabine, ich hätte da noch einmal eine Rückfrage: Bei mir wurde durch das Hämatom (i.d. GEbärmutter) eine drohende Fehlgeburt diagnostiziert. Ich muss mich schonen / größtenteils auch liegen bis die Blutung ganz zum Stillstand kommt. Denkst Du dass es sich dann auch hierbei um keinen Fall für ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt? Über eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar. Darf ich fragen, woher Du Dich so gut auskennst? Warst Du selbst betroffen? Vielen Dank für Deine Unterstützung! Viele Grüße BonnyM.


Mitglied inaktiv

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Nein, ich bin nicht selbst betroffen, allerdings wollte mir mein FA in meiner SS ein BV ausstellen, was ich aber abgelehnt habe (ich habe eine größtenteils fahrende Tätigkeit und er meinte das sei zu anstrengend und belastend. Ich habe ihm damals gesagt dass ich darauf gerne zurückkomme wenn es mir wirklich schwer fallen sollte aber bisher mein AG sehr auf mich eingeht und mir entgegen kommt und ich deshalb bisher keinen Grund dafür sehe. Habe mich da aber sehr stark mit dem Thema auseinander gesetzt. Zu Deinem Fall - nein, ich sehe nicht dass dies für ein BV sprechen würde. Bei einem BV muss der Grund in der Tätigkeit liegen bzw. am Arbeitsplatz. Bei Dir ist wirklich eine Krankheit dafür verantwortlich. Da müßte der FA schon andere Gründe haben - aber mit vorangegangener Krankheit ist dass dann auch nicht mehr einfach. Wie gesagt, wenn Du aufgrund Deiner Tätigkeit das Hämatom bekommen hättest, und es absehbar wäre dass dies bei erneuter Arbeitsaufnahme wieder passieren würde - dann könnte er ein BV aussprechen. Wenn Dein AG Dir dann allerdings eine andere Tätigkeit geben könnte, müßtest Du dann auch dort weiter arbeiten. Akkordarbeit z.B. ist auch KEIN Grund für ein BV. Eine Schwangere darf GRUNDSÄTZLICH keine Akkordarbeit mehr machen, und deswegen aber auch nicht finanziell schlechter da stehen (also ggf. wie mit Akkord bezahlt werden ohne Akkord zu arbeiten). Zur Frage ob allgemeines oder individuelles BV hat Frau Bader in einer anderen Antwort dieses dazu geschrieben: ".... man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld." LG Sabine


BonnyM.

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Vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort Sabine! Viele Grüße BonnyM.


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