Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im Moment ziemlich ratlos und hoffentlich kann hier jemand helfen. Das Problem wurde im Forum schon einmal angesprochen aber mein Fall ist leider etwas spezieller und selbst meine Krankenkasse kann mir im Moment keine Auskunft erteilen. Leider duldet diese Problematik aber keinen zeitlichen Aufschub da mein Mutterschutz am 29.09. beginnt. Zur Situation: Mein Arbeitsvertrag war bis 31.08. befristet und wurde (oh welch Wunder!!!) natürlich nicht verlängert... Seit 25.08. bin ich schwangerschaftsbedingt krank geschrieben (momentan bis einschl. 27.09. - wird aber sicher verlängert) und beziehe Krankengeld von der IKK. 1.) Arbeitsamt ist für mich nicht zuständig, da ich ja krank bin und danach im MuSchu. Also keine Leistungen und keine Versicherungen übers Amt. Wie bin ich dann jetzt überhaupt krankenversichert??? Geh ich in diesem Fall dann automatisch wieder in die Familienversicherung von meinem Mann über? Oder muß ich bzw. er das extra beantragen? 2.) Krankenkasse meint, da mein Arbeitsverhältnis vor Beginn des MuSchu endete wären sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Sollte meine AU am 28.09. enden und ich ab 29.09. im MuSchu sein zahlt dann jemand das Mutterschaftsgeld und wenn ja wer, in welcher Höhe und wie lange? 3.) Wie verhält es sich wenn ich bis zur Entbindung weiterhin krank geschrieben werde? Bekomm ich dann solange Krankengeld von der Kasse auch wenn ich ab 29. im Mutterschutz bin? Wer zahlt dann nach der Entbindung während des MuSchu??? BITTE BITTE HILFE!!! Ich hoffe ich bekomme die Antworten die ich brauche um zu wissen was ich nun am besten machen kann damit ich am Ende nicht ganz ohne Geld dastehe bis zum Elterngeld. Wenn nun keiner das Mutterschaftsgeld zahlt bzw. ich nur die 13 € pro Tag von der KK bekommen sollte wäre es dann vielleicht besser mich vor Beginn des MuSchu für einen Tag gesund schreiben zu lassen und für diese Zeit dann ALG I zu beantragen? Dann müßte die Kasse doch auf jeden Fall wieder einspringen oder? Allerdings würde das leider einen finanziellen Verlust gegenüber dem jetzigen Krankengeld bedeuten. Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten Silke
Hallo, schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider habe ich von meine FÄ kein Beschäftigungsverbot sondern eine normale Arbeitsunfähigkeitbescheinigung bekommen. Ein Beschäftigungsverbot tritt ja ab 29.09. mit dem MuSchu sowie so in Kraft. Oder meinen Sie, ich soll meine FÄ bitten aus der AU ein Beschäftigungsverbot zu machen damit ich von der ARGE Leistungen beziehen kann? Fraglich nur ob man wegen einem SS bedingten Karpaltunnelsyndrom ein Beschäftigungsverbot erteilen kann... Mfg Silke
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