MamavondreiMädels
Sehr geehrte Frau Bader, zum 31.07. endete mein befristeter Arbeitsvertrag und zum 02.08. begann meine Mutterschutzfrist. Ich habe mich zuvor fristgemäß arbeitslos gemeldet, allerdings nicht arbeitssuchend, da das wegen 2 Tagen unsinnig schien. Jetzt habe ich erfahren, dass ich keinerlei Anspruch auf Erhalt von Mutterschutzgeld habe, weder von der Agentur für Arbeit- da nicht arbeitssuchend, noch von der Krankenkasse- da seit 01.08. familienversichert. Besteht denn da wirklich keine weitere Möglichkeit?Zumal ich den befristeten Arbeitsvertrag über das letzte Jahr hatte und zeitgleich über die letzten drei Jahre als Handelsvertreterin selbstständig gemeldet bin? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit sommerlichen Grüssen, MamavondreiMädels
Hallo, Sie müssen sich für die kurze Zeit trotzdem arbeitssuchend melden Liebe Grüsse, NB
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