Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, und zwar meine Frage ist wurde gestern in Mutterschutz geschrieben! Habe dann diesen Zettel vom FA bekommen den man zur Krankenkasse fürs Mutterschutzgeld abgeben kann. Bekomme ich überhaupt Mutterschutzgeld? Bekomme ab dem 15 Dezember ALG2 und habe vorher Schule gemacht also nicht garbeitet außer davor eine Lehre die aber leider abgebrochen wurde?? und wenn ich Mutterschutzgeld bekomme wieviel? und wird das angerechnet soll ich das überhaupt beantragen??? vielen dank sternchen
Hallo, bitte Frage neu fromlieren, so unverständlich. Was heißt "Wurde in Mutterschutz geschrieben?" Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wurde in Mutterschutz geschrieben heißt = mein Frauenarzt hat mich in Mutterschutz geschrieben mir also einen Schein gegeben für die Krankenkasse wo drin steht das mein Mutterschutz begonnen hat!
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hatte kürzlich nachgefragt, ob zur Berechnung des durchschnittlichen Nettos vor Beginn der Schutzfrist auch Urlaubsgeld und ausbezahlte Überstunden reinzählen. Sie hatten mir geantwortet, und auch habe ich dies auf diversen Internetseiten so gefunden, dass zumindest Überstunden mit reingerechnet werden müssen. Jetzt habe ich meine P ...
Sehr geehrte Frau Bader, hoffentlich können Sie uns bei folgender Situation weiterhelfen: Meine Partnerin bekam für unser erstes Kind 12 Monaten lang bis zum 19.5.2018 Elterngeld Plus im Höchstsatz von 900 € pro Monat. Sie arbeitet in einem Teilzeitjob und verdient dort ca. 990 Euro Netto pro Monat. Sie ist damit unterhalb der Grenze ab der d ...
Sehr geehrte Frau Bader, kann man sich Kinderbetreuungszeiten auf die Rente/Verbeamtung anrechnen lassen, wenn man während der Elternzeit nebenberuflich minimal selbständig tätig war? Vielen Dank und beste Grüße
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...
Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes