Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz Urlaubsanspruch

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Hallo Frau Bader, folgende Situation Ich habe vor Beginn meines Mutterschutzes meinen vollen Urlaub + Überstunden abgebaut. Mein Mutterschutz wäre am 28.02.05 zu Ende gewesen. Da meine tochter aber noch 8 Tage gewartet hat und nicht zum Termin kam, lief die Mutterschutzfrist bis einschließlich 08.03.05. Nun meine Frage: Steht mir für den März anteilig Urlaub zu? Wenn ja, wie lange, oder hätte ich theoretisch den ganzen März in Mutterschutz sein müssen, bzw arbeiten müssen? Liebe Grüße Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


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Im §17 BErzGG / BEEG steht es klatr drin: Dir steht für März Urlaub zu. VOLL! Viele Grüße Désirée


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Hallo Desiree, vielen Dank für deine Antwort. Mein AG sagt aber zu mir, dass mir fürden März kein Urlaub zu steht, weil ich keinen vollen Monat habe. Es sind ja nur 8 Tage im März und er meint, dass ich 31 hätte haben müssen, um den Urlaub zu bekommen, deshalb frage ich hier. Ich habe mir jetzt gerade den § 17 angeschaut, werde aber trotzdem nicht schlau, weil wie geschrieben mein AG meint, der Urlaub stünde mir nicht zu, weil kein voller Monat. Liebe Grüße Sabine


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lg two_kids


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Ganz einfach: Gib Deinem AG den § 17 und frag ihn, ob der März ein VOLLER Monat EZ war. -> nein war es nicht-> also VOLLER Urlaubsanspruch. Es steht halt genau umgekehrt drin, daß er für jeden VOLLEN Monat EZ den Jahresanspruch kürzen darf. Genau! Frag ihn doch zu allererst, welches der erste VOLLE Monat war, in dem Du EZ hattest. DANN wird er es auch kapieren :-) Viele Grüße Désirée


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Hallo, Danke für eure Antworten. Ich bin eigentlich nicht der Typ, der auf so etwas schaut, aber mein Chef wird im Moment gerade etwas merkwürdig. Er meint, er ist wunder wie entgegenkommend, dass er mir einen 4x4 Stunden Job anbietet, obwohl ich vorher 5x4 Stunden gearbeitet habe. Jetzt kam dann das mit dem urlaub auch noch, das war mir dann doch etwas zu viel. Ich werde ihm aber auch noch eine Mail schreiben, dass es ein Entgegenkommen meiner seits ist, mich auf die 4x4 Stunden einzulassen und das ich das nur mache, wenn ich das Vorrecht bekomme auf 5x4 aufzustocken, sobald jemand aus welchen Gründen auch immer ausscheidet. Das ganze werden wir natürlich vertraglich festhalten. Sollte er sich nicht darauf einlassen, dann werde ich auf meine 5x4 Stunden bestehen, selbst auf die Gefahr hin, dass er mir kündigt. Gegen diese Kündigung würde ich dann aber angehen, denn er hat 07 jemanden eingestellt, obwohl er von Anfang an, da war noch gar nicht sicher, ob meine Maus überhaupt hält, weil ich Komplikationen hatte, gewußt, dass ich wieder komme. Das hatte er mich nämlich gleich gefragt. Liebe Grüße Sabine


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