TK8782
Hallo, folgende Konstellation: Ich bin derzeit in Elternzeit, unser 1. Kinde wurde am 31.12.2013 geboren und ich habe 2. Jahre Elternzeit beantragt. Folglich endet meine Elternzeit am 31.12.2015. Das Elterngeld haben wir uns bereits im 1. Jahr komplett auszahlen lassen. Seit 01.01.2014 arbeite ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber wieder mit 30%. Ab 01.01.2016 wäre ich wieder in meinen Vollzeitvertrag von vor der 1. Schwangerschaft eingestiegen. Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger. Der voraussichtliche ET ist der 17.11.2015. Wie kann ich nun am Besten mit der Elternzeit umgehen. Ich habe gelesen, dass ein Abbrechen der Elternzeit kein Problem ist und dass man so das volle Mutterschaftsgeld bekommt. Ist das korrekt? Was genau bedeutet hier "volles Mutterschaftsgeld"? Berechnet sich das aus meinem Teilzeiteinkommen oder aus meinem Vollzeitjob von vor der 1. Schwangerschaft? Folgende Gedanken habe ich mir schon gemacht: 1.) Ich breche die Elternzeit zum 05.10.2015 ab, mein Mutterschutz beginn am 06.10.2015. Ist das möglich? Und aus welchem Gehalt rechnet sich dann das Mutterschutzgeld? 2.) Ich breche die Elternzeit schon vorher (frühstmöglich) ab, wenn mein Arbeitgeber mir eine 100% Stelle anbietet. ICh arbeite dann bis zum Beginn meines Mutterschutzes wieder zu 100% und gehe dann in Mutterschutz? Wie verhält es sich hier? Hat das Vorteile gegenüber einem späteren Abbrechen der Elternzeit? Ich weiß....viele Fragen, aber Ihr habt da sicher eher den Durchblick, so dass das kein Problem für Euch sein wird mir auf die Sprünge zu helfen! Viele Grüße
Hallo, 1. Ja, genau 2. Das geht auch - bringt keine Nachteile Liebe Grùsse NB (die ein ganz tolles "17.11. - geboren-Kind" hat)
TK8782
Danke für die Antwort. Heißt also ich bekomme das volle Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind, also von meinem Vollzeitjob?
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