Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz nach Totgeburt (23+0)

Frage: Mutterschutz nach Totgeburt (23+0)

Unglücklich 1984

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Ich bin derzeit in der 23. Ssw und meine Tochter lebt leider nicht mehr. Morgen bin ich bei 23+0, also ich wechsle in die 24. Ssw. Die Wehen gehen nur sehr, sehr schleppend voran. Es wird noch einige Stunden dauern. Bin ich richtig informiert, dass ich ab der 24. Ssw (also 23+0) einen Anspruch auf Mutterschutz habe, auch wenn meine Tochter ggf unter 500g wiegt, wenn sie geboren wird? Wie viele Wochen Mutterschutz sind es? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Mitgefühl, es tut mir sehr Leid, was Sie erleben mussten. Wirklich furchtbar. Die 500 g sind eine sehr wichtige Grenze. Wenn sie unterschritten ist, ist es eine Fehlgeburt, keine Totgeburt, wenn die Geburt vor der 24. SSW erfolgt. Dann liegt rechtlich keine Entbindung vor und damit auch keinen Mutterschutz. Dann kann ein Arzt Sie selbstverständlich krank schreiben. Da Sie aber geschrieben haben um 23.28 Uhr am Tag vor Beginn der 24. SSW und das Mäuschen da noch nicht geboren war, haben Sie ja sehr gute Chancen, das sie in der 24. SSW kommt/ kam - dann ist es eine Totgeburt und Sie haben Mutterschutz. Das Gewicht ist dann egal - es ist eine "oder"-Regelung. Das alles steht in § 31 PStV. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und die Kraft, mit diesem Schicksal umzugehen. Liebe Grüße Nicola Bader


Dreikindmama

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Das tut mir sehr leid, dass du deine Tochter gehen lassen musst. Lass dich virtuell in den Arm nehmen. Schau mal unter dem nachfolgenden Link, der beantwortet deine Frage: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-bei-fehlgeburt--totgeburt-oder-schwangerschaftsabbruch-/125128 Gruß Sylvia


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