Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz nach Totgeburt (23+0)

Frage: Mutterschutz nach Totgeburt (23+0)

Unglücklich 1984

Beitrag melden

Ich bin derzeit in der 23. Ssw und meine Tochter lebt leider nicht mehr. Morgen bin ich bei 23+0, also ich wechsle in die 24. Ssw. Die Wehen gehen nur sehr, sehr schleppend voran. Es wird noch einige Stunden dauern. Bin ich richtig informiert, dass ich ab der 24. Ssw (also 23+0) einen Anspruch auf Mutterschutz habe, auch wenn meine Tochter ggf unter 500g wiegt, wenn sie geboren wird? Wie viele Wochen Mutterschutz sind es? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mein Mitgefühl, es tut mir sehr Leid, was Sie erleben mussten. Wirklich furchtbar. Die 500 g sind eine sehr wichtige Grenze. Wenn sie unterschritten ist, ist es eine Fehlgeburt, keine Totgeburt, wenn die Geburt vor der 24. SSW erfolgt. Dann liegt rechtlich keine Entbindung vor und damit auch keinen Mutterschutz. Dann kann ein Arzt Sie selbstverständlich krank schreiben. Da Sie aber geschrieben haben um 23.28 Uhr am Tag vor Beginn der 24. SSW und das Mäuschen da noch nicht geboren war, haben Sie ja sehr gute Chancen, das sie in der 24. SSW kommt/ kam - dann ist es eine Totgeburt und Sie haben Mutterschutz. Das Gewicht ist dann egal - es ist eine "oder"-Regelung. Das alles steht in § 31 PStV. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und die Kraft, mit diesem Schicksal umzugehen. Liebe Grüße Nicola Bader


Dreikindmama

Beitrag melden

Das tut mir sehr leid, dass du deine Tochter gehen lassen musst. Lass dich virtuell in den Arm nehmen. Schau mal unter dem nachfolgenden Link, der beantwortet deine Frage: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-bei-fehlgeburt--totgeburt-oder-schwangerschaftsabbruch-/125128 Gruß Sylvia


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ! Eine Bekannte meinte, es gäbe nach der Geburt 3 Monate Mutterschutz wenn das Geburtsgewicht des Kindes unter 2500 Gramm sei, trotz fristgerechter Geburt. Meine Krankenkasse sagte "Nur bei Frühgeburten" und ich würde dann einen "roten" Krankenschein benötigen, auf dem irgend etwas von Frühgeburt steht. Was stimmt ? Mein Sohn kam am 1.5 ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin mit Zwillingen schwanger mein Mann möchte direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen während ich im Mutterschutz bin dazu habe ich folgende Fragen. 1. Mein Mann kann ja nur Elternzeit zum Geburtstermin stellen bekanntlich kommen Zwillinge aber eher ab wann hat er dann Elternzeit stellen ? 2. Bekommt mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und befinde mich momentan im Mutterschutz. Ich bin Hauptverdienerin gewesen und somit in Steuerklasse 3, mein Mann in Steuerklasse 5. Da ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehe, wäre ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll. Die Frage ist nur: Wann sollte dieser Wechsel stattfinden? Erst nach En ...

Da ich angestellt bin bekomme ich 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz und muss Basis-EG beantragen. Davon erhalte ich dann ja noch in der 9. Woche nach Geburt für den Rest des 2. Lebensmonat einen kleinen Teil EG. Nun werde ich in der ersten Zeit nach Geburt vermutlich noch Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit haben. Geht das in beiden Monaten ohne ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?

Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet.  1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...

Hallo Frau Bader,  Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt.  Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...