Mitglied inaktiv
Hallo, habe versucht die Antwort auf meine Frage hier im Forum zu finden, bin aber nicht fündig geworden. Also: Ich befinde ich mich zur Zeit in Elternzeit, falls ich jetzt wieder schwanger werde und mein Mutterschutz direkt an die Elternzeit anschließen würde, was bekomme ich dann (und von wem KK, AG) in meinem Mutterschutz? Muss ich nach der Elternzeit erst wieder arbeiten, um den Arbeitgeberanteil im Mutterschutz zu erhalten? Und nach welchem Wert richtet sich die Höhe des Mutterschutzgeldes, wenn ich z.B. nur einen Monat zw. EZ und Mutterschutz arbeite? Vielen Dank für eine Antwort! groso
Hallo, 1. Überschneidung: Kein MG vom AG 2. Ansonsten ab dem ersten Tag nach dem Ende der EZ im Mutterschutz Zahlung vm AG. 3. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
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