Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Meine Frau hat den Entbindungstermin Ende 10/2006. Seit Mitte Juni hat sie Beschäftigungsverbot (also weit vor Beginn des Mutterschutzes). Inzwischen liegt sie im Krankenhaus und es sieht alles nach einer Frühgeburt aus. Sollte es so eintreten, dann habe ich das Mutterschutzgesetz so verstanden, dass sie die 6 Wochen davor (die sie nicht genommen hat) und die 12 Wochen danach komplett nach der Geburt nehmen kann. Sehe ich das richtig? Wird während dieser kompletten Zeit der Durchschnittslohn gezahlt? Wer muss informiert werden, wenn die vorher nicht genommene Mutterschutzzeit hinten dran gehangen wird? Vielen Dank für Ihre Antwort. E. Hase
Hallo, grundsätzlich haben Sie recht, wenn es eine ärtzlich attestierte Frühgeburt ist, hat sie sogar hinterher 12 Wo + 8 Wo von vorher. Gruß, NB
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