Mitglied inaktiv
Hallo! ich lebe mit meiner Familie in Italien, wir sind alle deutsche Staatsbürger. Nun bin ich schwanger und wir gehen zurück nach Deutschland. Ich stehe hier in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Wie und kann ich den Mutterschutz, das Elterngeld, die Elternzeit in Deutschland in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wann kann ich umziehen? Geniesse ich Mutterschutz und kann trotzdem kündigen? Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank für Informationen!
Hallo, ArbGeld: nein, da Sie nicht in D eingezahlt haben Mutterschutz:keine Ahnung, ital. Recht Elterzeit: in D nein, hier haben Sie keinen AG Elterngeld: den Mindestbetrag Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich ziehe im März zusammen mit meinem Mann für zwei Jahre ins Nicht-EU-Ausland (USA) um. Dort erwarte ich Mitte Mai mein drittes Kind. Zur Zeit bin ich befristet beschäftigt, der Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende August. Muss ich meinen Arbeitsvertrag aufgrund des Umzugs kündigen (wenn ja wann?) oder kann ich ihn auslaufen lassen? Ich ...
Hallo, mein Mann (Beamter) wurde fuer Jahr in die USA abgeordnet. Wir sind gemeinsam in die USA geflogen, haben aber unseren Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Ich war bereits vor der Abreise schwanger und habe mich von meinen Arbeitgeber beurlauben lassen (bis zu dem Zeitpunkt an den der Mutterschutz beginnt). Da meine gesetzliche Krankenversic ...
Hallo, Ich bin derzeit in Mutterschutz und stehe in einem sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis bei einem deutschen Arbeitgeber. Mein Mann und ich werden während meines Mutterschutzes in ein nicht EU-Ausland ziehen (USA) auf unbegrenzte Zeit ziehen. Mein Mann ist US-Staatsbürger. Wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Steht m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit 65% im Öffentlichen Dienst in Deutschland angestellt. Mein Mann ist Italiener und arbeitet in Italien. Ich pendle zwischen Deutschland und Italien. Ich bin schwanger und hatte geplant in D. zu entbinden. Die Reisen werden aber zunehmend anstrengender für mich. Ich denke nun darüber nach die Zeit des Muttersch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde in meiner elternzeit im ausland sein. mein arbeitgeber in deutschland ruht ja in der zeit, daher bin ich dann grenzgänger. So wie es den anschein hat bekomme ich aufgrund des umzuges jedoch aus deutschland kein elterngeld und kindergeld. Man kann ja in der elternzeit bis zu 30 h arbeiten, also könnte man ja ...
Hallo Frau Bader, Ich habe schon einige aehnliche Faelle wie meinen hier gefunden, aber eben nur aehnlich und nicht gleich ;) Ich arbeite fuer eine international-taetige Firma mit Vertrag in Deutschland. Momemtan pendle ich wegen meines Freundes zwischen Italien, Deutschland und meinen Projektstandorten. Da ich viel von Home office machen kann, ...
Guten Tag Frau Bader, meine Freundin hat ihren Wohnsitz in Bayern und ist in der 32. SSW. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich zu mir nach Österreich ziehen, damit wir mit unserem Baby als Familie zusammenleben können. Nun stellt sich unsere Situation als ziemlich kompliziert heraus. Von den zuständigen Ämtern bekommen wir nur spärliche ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
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