Hallo Frau Bader,
ich bin in der 7. SSW mit Zwillingen. Mein Arzt möchte mich nun ins Beschäftigungsverbot schicken.
Da mein Arbeitgeber jedoch derzeit in einem vorläufigen Insolvenzverfahren ist und erst im nächsten Monat die Insolvenz eröffnet wird (Ausgang unklar, evtl. übernimmt ein neuer Inhaber oder es wird abgewickelt), frage ich mich, welcher Mutterschaftslohn mir in einem Beschäftigungsverbot nun gezahlt wird.
Wenn ich es richtig verstanden habe, nimmt man den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Monat des Schwangerschaftseintritts. In diesen Monaten habe ich jedoch einen Monat Kurzarbeitergeld und einen Monat Insolvenzgeld bezogen. Der dritte Monat müsste normal abgerechnet worden sein.
Welche Auswirkungen haben Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld auf den Mutterschaftslohn während eines Beschäftigungsverbots?
Zählt Insolvenzgeld als "normales" Gehalt und wird für die Berechnung "normal" herangezogen?
Und wer zahlt den Mutterschaftslohn weiter, wenn die Firma abgewickelt wird? Oder entfällt dieser dann?
Vielen Dank!
von
susa83
am 27.02.2023, 12:32
Antwort auf:
Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot nach Insolvenzgeldbezug
Hallo,
in ein Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Das Problem hier ist doch, dass noch gar nicht sicher ist, ob Sie überhaupt weiter Lohn erhalten.
Reden Sie mit dem Insolvenzverwalter!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot nach Insolvenzgeldbezug
Autsch.
Ich würde mich da ganz genau informieren, wie weit das Verfahren ist und was passiert, wenn eine mögliche Kündigung vor dem Mutterschutz aktiv werden sollte. Das BV kann da erhebliche negative Auswirkungen haben. Es kann den Verlust des kompletten Mutterschaftslohn bedeuten da dann weder AG zahlt, noch Arbeitsant, noch Krankenkasse. AG weiß.kein aktiver Vertrag mehr. AA nicht weil nicht arbeitsfähig und deshalb kein Anspruch auf ALG1, KK weil.kein Anspruch auf ALG1.
Eine AU könnte in deinem Falle trotz der Einbußen bei Krankengeld die bessere Variante sein.. Erst einmal würde es dur aber Zeit geben um zu.schauen ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet wird und um bei KK und AA abzuklären was ein BV in deinem Falle für Folgen hätte. Lasse dir das unbedingt schriftlich geben - Mail zum Beispiel.
von
Neverland
am 27.02.2023, 19:30