Gisela195
Hallo, ich bin derzeit etwas Ratlos und in einer finanziell schwierigen Situation. Ich habe bis zum 31.07.17 in einer Befristeten Stelle gearbeitet. Der Vertrag wurde natürlich nach bekanntwerden meiner Schwangerschaft nicht verlängert. Nun habe ich das Problem das ich am 1.08.2017 also den Tag nach ende der Begristung in den Mutterschutz musste, da der errechnete Geburtstermin, der 12.09.2017, genau auf dieses Datum fiel. Mein Kind ist mittlerweile geboren(24.08.2017). Nun sagt die Krankenkasse aber nach mehrmaligen hin und her das sie keien Kosten für Mutterschaftsgeld übernimmt weil ich ja, so doof es klingt, ab dem 1.08.17 keinen Job mehr hatte. Ich verstehe das nicht so wirklich, man errechnet den Bemessungszeitraum also nach einem Datum, was zu 99% nie genau hinkommt? und deswegen soll ich jetzt überhaupt kein Geld bekommen? Die Krankenkasse meinte mal ja und mal nein...ich bin total verzweifelt, mein Freund kann doch auch nicht alles alleine tragen, da würden wir den Monat nie überstehen. Ist das alles so rechtens? Ich bin da gerade wirklich ziemlich ratlos.
Hallo, das ist wirklich unglücklich - der Fall ist selten, kam aber hier schon häufiger vor. Tatsächlich sagt die Agentur f Arbeit, man sei ja nicht vermittelbar. Da muss man dann seine Arbeitsleistung vor der Geburt zur Verfügung stellen u sozusagen auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten. Dann ist man vermittelbar u erhält die Leistungen. Rückwirkend ist das naturgemäß nicht möglich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
die Krankenkasse zahlt doch mindestens Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, vermutlich jedoch sogar den vollen Betrag wie vorher. Sprich doch mal mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und frage dort nach.
Gisela195
Naja, die sagen halt ich war am 1.08 in keiner beschäftigung und somit auch nicht versichert.
Mitglied inaktiv
Wer ist "die"??
Andrea6
Wer immer "die" sind: sie haben vermutlich Recht - Du bist gar nicht krankenversichert. Für wann hast Du Dich denn arbeitslos gemeldet?
Mitglied inaktiv
Ich denke auch genau das ist das Problem. Das die TE sich nicht als arbeitslos gemeldet hat. Ohne Anspruch - theoretischen - auf ALG1 fällt sie in die entsprechende gesetzliche Lücke. Ab Geburt greift dann Elterngeld und vorher evtl die Einmalzahlung von 205/210 € welche man hätte beantragen können.
Gisela195
"Die" ist in dem fall die HKK. Ich konnte mich nicht Arbeitssuchend melden da das AA sagt ich war nicht mehr vermittelbar.
Gisela195
Das schlimme daran ist eigentlich das die HKK bis letzte Woche noch zugesichert hatte das wir Mutterschutzgeld bekommen in höhe von Krankengeld, da die schutzfrist unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses eintrat....jetzt wiederrum meint sie das gegenteil...
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