Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Gerad habe ich mit meinem Arbeitgeber telefoniert, wegen dem Anteil den der Arbeitgeber zahlen muß zum Mutterschaftsgeld. Ich bin jetzt voll konfus. Am 15.4. geh ich in Mutterschutz. Dann tritt ja die Krankenkasse in Kraft und am 15.4. erhalte ich auch den letzten Anteil vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sagte mir ich würde den Teil, den ich dann noch bekommen müßte erst im Juni oder Juli bekommen. Gütigerweise bezahlen sie mir aber einen Abschlag, aber das nicht monatlich. Jetzt habe ich gelesen, daß der Arbeitgeber seinen Anteil eigentlich genauso zahlen muß wie sonst auch. Habe den Text hier auch vor mir liegen. Ich meine er wäre aus dem Mutterschutzgesetz. Da steht nämlich: Übersteigt der durchschnittlich kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet die differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dabei wird der als Grundlage dienende Durchschnittsverdienst um den Betrag der gesetzlichen Abzüge vermindert. Dann steht da noch: Der Zuschuß ist zum gleichen Termin auszuzahlen wie vorher das Arbeitsentgeld. Wahrscheinlich kennen Sie diese Texte ja selbst, aber hab ich da sdann richtig verstanden, daß de rArbeitgeber eigentlich zahlen muß oder verstehe ich da was falsch? Ganz lieben Dank Silke
HAllo, wo steht das? Auf jeden FAll nicht im Gesetz, § 200 RVO. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Ich hatte diese Seite vor Monaten mal im Interent gefunden, hab aber gerad den Link nicht. wie ist das denn rechtlich? Ich das normal so, daß der Arbeitgeber das macht oder ist es nciht üblich? LG Silke
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