Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld - wie berechnet sich der Nettolohn?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld - wie berechnet sich der Nettolohn?

Mcwie

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ab dem 11.08.24 gehe ich in den Mutterschutz und mir ist noch unklar wie genau sich der Zuschuss des Arbeitgebers anhand des Nettolohnes berechnet. Ich arbeite im Krankenhaus und bekomme Dienste und weitere unstete Bezüge normalerweise mit einem Versatz von 2 Monaten ausbezahlt (seit der Schwangerschaft dann eben einen entsprechenden Ausgleichsbetrag). Für Juni und Juli habe ich also bisher nur mein Grundgehalt bekommen, noch nicht die zusätzlichen Entgeltbestandteile. Sollten diese aber nicht in das Mutterschaftsgeld mit einfließen? Berechnet sich dann das Nettogehalt aus den "vollständig" abgerechneten Monaten März bis Mai? Ich muss ja irgendeine Möglichkeit haben, die Berechnung zu überprüfen - um die korrekte Höhe meines Ausgleichsbetrag es musste ich auch schon monatelang mit der Personalabteilung diskutieren....  Das zweite Problem sind Abzüge für die betriebliche Vorsorge/VBL, die nach dem ausgewiesenen Nettolohn abgezogen werden. Die Auszahlungen, die ich monatlich auf mein Konto erhalte, entsprechen also nicht dem zur Berechnung heranzuziehenden Nettogehalt, oder? Dies müsste dann der auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Netto vor den weiteren Abzüge sein, da die Beiträge ja nicht weiter gezahlt werden ... Wenn ich in beiden Fällen so rechne, wie es mir fair erscheint (die vollständig abgetevhneten Monate als Referenzzeitraum, volles Nettoentgelt vor den Abzügen) ergibt sich ein vergleichsweise extrem hoher Betrag. Kann das sein oder werden die nachträglich ausbezahlt Bezüge nicht für das Mutterschaftsgeld herangezogen oder richtet sich dies gar nach dem Auszahlungsbetrag, also nach allen Abzügen? Vielen Dank! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, aber Sie haben doch dann in den Monaten die Zulagen von den entsprechenden Vormonaten erhalten und insofern ist es doch nicht relevant, oder habe ich das falsch verstanden?  Entgeltumwandlungen ruhen im Mutterschutz.  Liebe Grüße  NB


Mcwie

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank für die Antwort.  Also meinen Sie, dass als Berechnungszeitraum Mai-Juli gilt und dann beispielsweise für Juli der Nettolohn als Grundgehalt von Juli + dem in diesem Monat ausgezahlten Zuschlag aus Mai berechnet wird? Ich hatte gedacht, dass der Berechnungszeitraum evtl. vorverlegt werden muss, weil die Nachzahlungen ja auch immer entsprechend gekennzeichnet sind und die Monate Juni und Juli noch nicht vollständig abgerechnet wurden, weil eben noch die Nachzahlungen fehlen. Es würde dann März bis Mai gelten mit beispielsweise März-Nettolohn = Grundgehalt März + den im Mai ausgezahlten, aber zu Mai gehörigen Zulagen. Ich habe eher Angst nach den bisherigen Erfahrungen mit unserer Personalabrechnung, dass zwar Mai-Juli als Referenzzeitraum zugrunde gelegt werden, aber natürlich mit den jeweils zugehörigen Zulagen (die ja bisher nur für Mai gezahlt wurden) und dann die ausstehenden Zulagen von Juni und Juli unter den Tisch fallen... Und ich wieder ewig meinem Geld hinterher diskutieren muss. Zu dem zweiten Punkt mit den Entgeltumwandlungen: dann verstehe ich es also richtig, dass das Netto wesentlich höher ist als der bisherige Auszahlungsbetrag? Vielen Dank noch einmal! 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...

Guten Tag,  die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet.  Steht mir nun für die Berechnung de ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...