Mcwie
Hallo Frau Bader, ab dem 11.08.24 gehe ich in den Mutterschutz und mir ist noch unklar wie genau sich der Zuschuss des Arbeitgebers anhand des Nettolohnes berechnet. Ich arbeite im Krankenhaus und bekomme Dienste und weitere unstete Bezüge normalerweise mit einem Versatz von 2 Monaten ausbezahlt (seit der Schwangerschaft dann eben einen entsprechenden Ausgleichsbetrag). Für Juni und Juli habe ich also bisher nur mein Grundgehalt bekommen, noch nicht die zusätzlichen Entgeltbestandteile. Sollten diese aber nicht in das Mutterschaftsgeld mit einfließen? Berechnet sich dann das Nettogehalt aus den "vollständig" abgerechneten Monaten März bis Mai? Ich muss ja irgendeine Möglichkeit haben, die Berechnung zu überprüfen - um die korrekte Höhe meines Ausgleichsbetrag es musste ich auch schon monatelang mit der Personalabteilung diskutieren.... Das zweite Problem sind Abzüge für die betriebliche Vorsorge/VBL, die nach dem ausgewiesenen Nettolohn abgezogen werden. Die Auszahlungen, die ich monatlich auf mein Konto erhalte, entsprechen also nicht dem zur Berechnung heranzuziehenden Nettogehalt, oder? Dies müsste dann der auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Netto vor den weiteren Abzüge sein, da die Beiträge ja nicht weiter gezahlt werden ... Wenn ich in beiden Fällen so rechne, wie es mir fair erscheint (die vollständig abgetevhneten Monate als Referenzzeitraum, volles Nettoentgelt vor den Abzügen) ergibt sich ein vergleichsweise extrem hoher Betrag. Kann das sein oder werden die nachträglich ausbezahlt Bezüge nicht für das Mutterschaftsgeld herangezogen oder richtet sich dies gar nach dem Auszahlungsbetrag, also nach allen Abzügen? Vielen Dank!
Hallo, aber Sie haben doch dann in den Monaten die Zulagen von den entsprechenden Vormonaten erhalten und insofern ist es doch nicht relevant, oder habe ich das falsch verstanden? Entgeltumwandlungen ruhen im Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Mcwie
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Also meinen Sie, dass als Berechnungszeitraum Mai-Juli gilt und dann beispielsweise für Juli der Nettolohn als Grundgehalt von Juli + dem in diesem Monat ausgezahlten Zuschlag aus Mai berechnet wird? Ich hatte gedacht, dass der Berechnungszeitraum evtl. vorverlegt werden muss, weil die Nachzahlungen ja auch immer entsprechend gekennzeichnet sind und die Monate Juni und Juli noch nicht vollständig abgerechnet wurden, weil eben noch die Nachzahlungen fehlen. Es würde dann März bis Mai gelten mit beispielsweise März-Nettolohn = Grundgehalt März + den im Mai ausgezahlten, aber zu Mai gehörigen Zulagen. Ich habe eher Angst nach den bisherigen Erfahrungen mit unserer Personalabrechnung, dass zwar Mai-Juli als Referenzzeitraum zugrunde gelegt werden, aber natürlich mit den jeweils zugehörigen Zulagen (die ja bisher nur für Mai gezahlt wurden) und dann die ausstehenden Zulagen von Juni und Juli unter den Tisch fallen... Und ich wieder ewig meinem Geld hinterher diskutieren muss. Zu dem zweiten Punkt mit den Entgeltumwandlungen: dann verstehe ich es also richtig, dass das Netto wesentlich höher ist als der bisherige Auszahlungsbetrag? Vielen Dank noch einmal!
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