Mitglied inaktiv
Guten morgen, Das wird wohl jetzt etwas länger dauern aber ich fang mal einfach an. Also mein Árbeitsvertrag fing an am 15,05.02 und Lief bis zum 30.04.03 am 17.05.03 hätte mein Mutterschafturlaub begonnen also mußte ich zum arbeitsamt gehen um arbeitslosengeld beantragen die sagten aber arbeitslosen geld geht nicht weil es vom 15.05.02.bis zum 30.04.03 ja kein ganzes jahr wäre, also arbeitslosen hilfe die hätte so bei 500€ gelegen was ja auch noch ok gewesen wäre darauf wurde aber noch das gehalt von meinen lebenspartner mit dem ich auch zusammen wohne angerechnet also waren es dann auf einmal nur nur 64€ pro Monat. Als dann mein Mutterschutz anfing bekamm ich auch nur 64€ von der Krankenkasse mit der begründung das, das Mutterschaftsgeld in höhe der arbeitslosenhilfe gezahlt wird so und dann ist auch noch der arbeitsvertrag meines freundes am 30.06.02 ausgelaufen und jetzt ist er auch arbeitslos bekommt aber arbeitslosen geld. Am 05.07.03 habe ich dann meinen sohn gebohren und da habe ich bei der krankenkasse gefragt, ob man das mutterschaftsgeld nicht neu berechnen müßte ,da ja das gehalt was ja auf die arbeitslosen hilfe angerechnet wurde jetzt wegfällt bzw viel weniger ist aber die meinten das können die nicht machen. also stimmt das? oder müßte die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld neu berechen? was ja eigentlich logisch wäre.. danke Für ihr intresse!!! Über eine antwort wäre ich sehr dankbar.. mfg ina
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie ganz allgemein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
An wem kann ich mich den wenden um soetwas zu erfragen?
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