Sinooo
Guten Tag, Bin momentan noch bis Juni2020 in Elternzeit,jedoch wieder Schwanger und voraussichtlich ab Mai 2020 im Mutterschutz. Durch die Corona-Pandemie möchte der Arveitgeber ab April Kurzarbeit beantragen,diese habe ich von einer Kollegin erfahren die einen Schreiben erhalten haben ich jedoch nicht ?! Hat es irgendwelchen Einfluss auf meinen Mutterschaftsgeld ? Bekomme ich trotzdem die vollen Bezüge wie vor meiner ersten Schwangerschaft ? Vielen Dank
Hallo, nach meinem Kenntnisstand wirkt sich das Kurzarbeitergeld nicht auf das Mutterschaftsgeld aus. Liebe Grüße NB
Sinooo
Ps: habe meine Elternzeit vorzeitig bzw. 1Tag vor Beginn des Mutterschutzes schon beendet
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