Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld in Elternzeit mit Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld in Elternzeit mit Minijob

Col12

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Guten Tag, Ich bin bis Mitte Mai in Elternzeit vom 1.Kind. Während der Elternzeit habe ich einen befristeten Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber über eine geringfügige Beschäftigung ohne Sozialabgaben (aber mit mehr als 400€ monatlich aufgrund der sog. Übungsleiterpauschale). Nun kommt das zweite Kind Ende April. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich den kompletten Mutterschutz (der ja teilweise noch in der 1. Elternzeit ist) Anrecht auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und ab Mitte Mai auch auf die Zuzahlung des Arbeitgeberanteils von dem Arbeitgeber, bei dem ich vor dem 1.Kind gearbeitet habe. Stimmt das? Nun aber meine eigentliche Frage. Ist mein Arbeitgeber von dem "Minijob" verpflichtet, seinen Arbeitgeberanteil im jetzigen Mutterschutz zu zahlen? Und wenn ja, muss ich das separat beim Arbeitgeber beantragen? Denn die Bescheinigung über den Mutterschutz bekommt ja die Krankenkasse und die ist über die geringfügige Beschäftigung doch gar nicht informiert? Wer zahlt den Arbeitgeberanteil ab Mitte Mai. Mein alter Arbeitgeber oder beide anteilig? Denn mein Minijobvertrag gilt nur bis Mitte Mai (befristet bis Ende der Elternzeit des ersten Kindes) Ich hoffe, ich konnte die Situation verständlich genug erklären.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man bekommt im Mutterschutz während der 1. EZ nur den Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag), ab dem ersten TAg nach der EZ auch den Anteil des AG 2. Nein, das gilt nur bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Bei einem 400 Euro Job bekommt man kein mutterschaftsgeld nur eine einmalzahlung von Ca 200 Euro von einem Amt,frag mich jetzt nicht welches!


Col12

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Das Amt heißt Bundesversicherungsamt. Aber das ist ja in meinem Fall anders, da ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK habe. Bin ja noch pflichtversichert, da ich in Elternzeit bin. Ich möchte nur wissen, wer die Differenz zu meinem jetzigen Gehalt zahlt, das 390 bzw. 403 € (die mir mtl. von der KK zustehen) überschreitet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das das Bundesversicherungsamt übernimmt. Ich weiß aber auch nicht, ob der AG verpflichtet ist, die Differenz zu zahlen.Aber eigentlich darf ich ja im Mutterschutz gehaltlich nicht benachteiligt werden.


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