Vincemami
Guten Tag Frau Bader, Ich bin bis zum 05.10.2014 in Elternzeit ( 3 Jahre enden dann) mit meinem ersten Kind. Das zweite Kind ist für den 17.09. ausgerechnet. Meiner Firma habe ich bereits vor Wochen telefonisch über die Schwangerschaft informiert. Nun geht es darum, wie es sich mit dem Mutterschaftsgeld verhält. Muss ich meine Elternzeit schriftlich vorher beenden, um Mutterschaftsgeld zu bekommen? Reicht es, wenn ich auf die Bescheinigung meines Frauenarztes warte? Oder läuft die Elternzeit bis zum 05.10. Weiter und ich bekomme nur noch den übrigen Rest der acht Wochen ausgezahlt? Handelt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld aus mit dem AG ( ich glaube nämlich das die Firma nicht mal weiss, das ich nochmal Anspruch darauf habe ). Viele Fragen, sorry . Ich danke Ihnen herzlich.
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Machst du nix, bekommst du zu dem Mutterschaftsgeld der KK (13 Euro täglich) erst ab dem 06.10.14 den Zuschuss vom AG. Du kannst die Elternzeit zum Beginn des MuSchu unterbrechen. Da gibts keine Frist, also reicht es aus, wenn du die Bescheinigung vom Arzt hast. (spätestens der Tag vor dem MuSchu-Beginn). Denkst du aber, der AG weiß über den Zuschuss nicht Bescheid, solltest du die Unterbrechung evtl rechzeitiger mitteilen. Vielleicht kannst du herausfinden, ob der AG informiert ist. Ansonsten/Zur Not würd ich in die Unterbrechungs-Meldung mit reinschreiben, sowas wie: Die Kontoverbindung für das Mutterschaftsgeld hat sich nicht verändern (oder: lautet nun so und so) Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Hallo Das kannst Du jetzt schon machen. Hiermit beende ich meine Elternzeit zum ( Tag vor neuem ET ) um nach neuer Rechtsprechung von meinem Mutterschutz Gebrauch zu machen. Bitte um schriftliche Bestätigung, die Bescheinigung des Frauenarztes reiche ich fristgerecht nach. Fertig :-) Ausgehandelt werden muss da nix, bekommst das was Du beim ersten Kind auch bekommen hast.
Vincemami
Hallo Zusammen, ich bedanke mich herzlich für die Antworten. Jetzt bin ich etwas beruhigt. Etwas beunruhigender hingegen ist nur die Tatsache, das die Firma, in der ich angestellt bin, wahrscheinlich zum 01.07. verkauft wird. Zumindest habe ich das gehört. Offiziell wurde mir das aber noch nicht mitgeteilt. Ich hoffe sehr, das trotzdem alles gutgeht. Ich werde, solange ich noch von nichts weiß, so tun als wäre alles beim Alten.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Unser 1. Kind kam Ende April 2021 zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Seit dem 1. Geburtstag arbeite ich wieder Teilzeit (Angestellte öffentlicher Dienst) Es wurde ein Teilzeitvertrag für die Dauer der Elternzeit bis Ende April 2024 erstellt. Eine Klausel besagt der übliche ...
Hallo, ich habe eben den Bericht zu folgendenr Frage gelesen: "Kündigung Minijob während Elternzeit für erhöhten AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?" Ich würde sagen, dabei handelt es sich genau um das was ich wissen möchte. Wie fällt der Mutterschaftszuschlag vom AG fürs 2. Kind aus, wenn ich während der Elternzeit vom ersten Kind einen Minijob ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...
Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit