SophRai
Sehr geehrte Frau Bader, Wenn man nach einem Jahr Elternzeit wieder in den alten Beruf einsteigt aber mit reduzierter Stundenzahl und nebenbei noch woanders einen Minijob annimnt, wird dieser Minijob dann beim nächsten Kind aufs Mutterschaftsgeld und Elterngeld angerechnet? Oder wie wird das dann berechnet? Mfg:)
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüße, NB
MamaausM
Das kommt darauf an, wann Kind 2 geboren wird. Massgeblich sind ja wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Sind da Monate mit Elterngeld werden diese ja ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Ansonsten zählt der Lohn vom Minijob und Teilzeit job
Felica
Beim nächsten Kind gelten wieder die 12 Monate vor Geburt als Maßstab. Nicht ab Mutterschaftsgeld wie fälschlicherweise immer gesagt wird. Den nicht jede Frau hat einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und nicht alle nutzen die vollen 6 Wochen Anspruch aus. Deshalb heißt es die 12 Monate vor Geburt. Weiterer Punkt, auch Väter können EG beziehen und die haben bekannterweise keinen Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld Für das EG werden dann alle Einkommen des Antragsstellers berücksichtigt, egal ob aus TZ oder Minijob oder Kombi. Sofern man Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, werden alle Monate in denen man Mutterschaftsgeld bezogen hat beim EG ausgeklammert, es werden dann weiter zurückliegende Monate herangezogen. Sofern in diese zeit dann auch noch Monate mit Elterngeld waren, werden diese auch ausgeklammert, allerdings nur wenn sie längstens die ersten 14 Monate EG betrifft. Monate mit EG nach dem 14ten Monat werden nicht mehr berücksichtigt, die fließen, sofern man in der zeit nicht arbeitet, mit 0 € in die Berechnung. Für das Mutterschaftsgeld selbst ist es relevant welcher Vertrag gilt. Wenn man nur ein Jahr EZ einreicht, dann seinen Stunden außerhalb der EZ auf TZ runterstuft und damit seinen VZ-.vertrag kündigt, dann bekommt man nur Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind in Höhe des TZ-Lohnes. Arbeitet man dagegen innerhalb der EZ in TZ, was immer vorzuziehen ist, dann ruht ja der VZ-Vertrag nur. Der Gesetzgeber gibt Frauen dann die Möglichkeit die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden, damit lebt der VZ-Vertrag wieder auf und deshalb bekommt man dann Mutterschaftsgeld in Höhe VZ. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das gilt sogar dann wenn man in der EZ gar nicht gearbeitet hat und dann die laufende EZ zum Mutterschutz beendet. Beenden ist aber etwas was man selbst aktiv machen muss, sonst läuft es so weiter. Grundsätzlich ist es ein Fehler nur ein Jahr EZ einzureichen wenn man nicht zu 100000000000000000000% sicher ist das man nach dem Jahr wieder in VZ einsteigen will. Man sollte immer mindestens 2 Jahre EZ einreichen, das gilt vor allen dann !!!!!! wenn man eben in TZ einsteigen will. und erst recht wenn weitere Kinder zeitnah geplant sind. Zum einen ist man in der EZ nahezu unkündbar, auch dann wenn man in TZ arbeitet, man kann mit Zustimmung des AG woanders arbeiten und man hat die Sicherheit VZ-Job in der Hinterhand. Den aufstocken nach der EZ ist sehr oft schwierig. Plant man nach der EZ in TZ zu bleiben, kann man das immer noch zum Ende der EZ machen, dann hat es der AG auch deutlich schwerer dem zu widersprechen. Beim Minijob bekommt man lediglich den AG-Anteil, was meines Wissens aber nur etwa 2 € am Tag sind. Falls da also noch nichts safe ist, rate ich dringend dazu die EZ zu verlängern und die TZ innerhalb der EZ zu machen. Man darf in der EZ (noch) bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Sobald es kein EG mehr gibt entfällt auch jegliche Anrechnung auf das EG. Ab September21 sind es sogar 32 Std die Woche welche erlaubt sind. Problem ist allerdings, das man sich bei der ersten Mitteilung der EZ für 2 Jahre festlegen muss, hat man nur ein Jahr mittgeteilt und plant dann eine Verlängerung, kann der AG dem widersprechen.
Ähnliche Fragen
Hallo Ihr Lieben, ich bin ziemlich ratlos weil ich nicht weiss ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Zu mir: Ich bin seit 04.2019 langzeitkrangeschrieben, habe das volle Krankengeld und danach das Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung) ausgeschöft und erhalte quasie seit dem 4.10.21 keinerlei Geldleistungen mehr und bin ausgesteuert. Mein Arbeit ...
Hallo, ich hätte eine Frage? Ich bin jetzt in der SSW 8 und bekomme kein Beschäftigungsverbot von meinem Hausarzt oder Gynäkologe obwohl ich das erste Mal durch stress eine Eileiterschwangerschaft hatte das mich Psychisch sehr belastet hat und ich jetzt eben wieder schwanger bin und ich sehr aufpasse muss. Ich Arbeite im Verkauf ich muss schwer Ka ...
Hallo, ich bin gerade verwirrt. Mein AG hatte 3 Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung 'laufen'. Während dieses Zeitraumes war ich bereits schwanger und weiterhin normal erwerbstätig. Dieses Verfahren ist jetzt ausgelaufen und ich stehe kurz vor dem Mutterschutz. Folgende Fragen: - hat dies Einfluss auf die Höhe meines Mutterschaft ...
Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...
Guten Tag, ich bin bis einschließlich morgen (12.04.) in Mutterschutz. Elterngeldzahlung richtet sich ja nach den Lebensmonaten. Mein Kind wurde am 14.02. geboren, dh meine Basis-Elterngeldmonate werden vom 14. eines Monats bis zum 13. des nächsten Monats berechnet. Wie verhält es sich in meinem Fall mit diesem einen Tag zwischen Ende Mutterschaf ...
Ich bin derzeit schwanger. Unter der Annahme, dass ich Vollzeit arbeite und ein hohes Einkommen habe, beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 6.000. Wenn ich eine Steuerkarte der vierten Stufe habe, beträgt das Einkommen nach Steuern etwa 3.600. Wenn ich aber auf eine dreistufige Lohnsteuerkarte umsteige, sind es mehr als 4100 nach Steuern. ...
Hallo, Ich habe eine etwas komplizierte Konstellation: Ich bin gerade mit kind Nr. 2 schwanger Kind 1 geb. 1.6.21 Geb kind 2: 20.2.24 Vor kind 1 vollzeit tätig als Krankenschwester, 3 Jahre elternzeit eingereicht ( also noch bis 6/24), habe während elternzeit beim alten Arbeitgeber teilzeit gearbeitet ( verdiene hierbei c.a. 900 euro im m ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Mutterschaftsgeld. Mir wurde das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld und auch auf mein letztes Jahr noch Alg2Leistungen angerechnet. Ist das rechtens? Das es auf das Elterngeld angerechnet wird,wusste ich. Aber das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitung nun endlich einen Bescheid zu kommen ...
Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die ...
Hallo, folgende Situation: Mein erster Sohn kam 1.8.2023 auf die Welt. Seitdem habe ich Mutterschutz und Elternzeit bis 30.8 gehabt. Diese habe ich am 20.08. einvernehmlich bis Ende September verlängert. Habe den Vertrag zum Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit im August unterschrieben. Nun sollte ich zum 1.10 in Teilzeit zum Arbeiten anfangen. N ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit