Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld/Elterngeld 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld/Elterngeld 2. Kind

Gorengle

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Guten Abend Frau Bader, am 14.10.2009 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Vollzeit gearbeitet. Am 13.10.2012 endet die Elternzeit. Seit November 2010 arbeite ich in einer anderen Firma auf 400 € Basis (Beschäftigung während der Elternzeit). Im November 2012 bekomme ich mein 2. Kind. - Erhalte ich Mutterschaftsgeld und wenn ja von wem und wie viel? - Wie hoch ist das Elterngeld? 388 €? Wird dieses ab Geburt bezahlt, sofern ich kein Mutterschaftsgeld bekomme? - Ich möchte im September aufhören zu arbeiten, da meine Tochter dann in den Kindergarten kommt. Spielt es eine Rolle, ob ich 6 Wochen vor dem Geburtstermin aufhöre zu arbeiten oder z.B. 10 Wochen vorher? Vielen Dank bereits im Voraus! Liebe Grüße Gorengle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie kein Mutterschaftsgeld bekommen, können Sie ab Geburt Elterngeld bekommen. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € 2. Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld.die sind täglich 13 e von der Krankenkasse, den Rest zum durchschnittlichen Lohn zahlt der Arbeitgeber, wenn man nicht mehr in Elternzeit ist. Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, können sie nicht einfach frei entscheiden, wann sie in Mutterschutz gehen. Dies ist gesetzlich geregelt. sie können sechs Wochen vor dem voraussichtlichen IT Mutterschutz beanspruchen, alles andere müsste über bezahlte oder unbezahlten Urlaub laufen und würde eventuell ihre Ansprüche auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld negativ beeinflussen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Du gehst ja ab dem 14.10. wieder arbeiten! Quasi! Denn da müsste ja schon dein Mutterschutz für Kind 2 losgegangen sein. Gehst du "eigentlich" wieder auf deinen alten Vollzeitjob zurück, dann bekommst du ab dem 14.10. das Mutterschaftsgeld in Höhe deines alten Nettolohns. Hast du für die Zeit nach der Elternzeit Teilzeit vereinbart, dann bekommst du nur das Teilzeitgehalt. Für die Mutterschutzzeit IN der Elternzeit bekommst du nur die 13 Euro täglich von der Krankenkasse. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate, für die du Mutterschaftsgeld erhältst, fallen raus. Also zählen bei dir (rückwärts) die Monate: Sep 2012 bis Okt 11! Also aus dem 400 Euro-Job, müssten dann 388 Euro sein. Wann du aufhören sollst... Der September fällt noch in die Berechnung fürs Elterngeld rein, ich würd also erst zum 01.10. aufhören! Gruß Sabine


SumSum076

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Wann du aufhören solltest... (ist in Bezug auf den 400 Euro-Job gemünzt) Den normalen Vollzeitjob, solltest du schon noch machen bis zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Du kannst die Zeit auch mit Urlaub überbrücken. Urlaub steht dir für 2012 für min. 3 Monate zu. Gruß Sabine


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