Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage

Frage: Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage

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Mein Erziehungsurlaub endet Mitte März, mein neuer Mutterschutz beginnt Mitte April. Für diese Zeit werde ich für 4 Wochen arbeiten gehen (und nicht, wie ursprünglich geplant, unbezahlten Urlaub nehmen). Nun würde mich interessieren, ob als Berechnungsgrundlage nur das Gehalt genommen wird, dass ich in diesen 14 Tagen verdiene oder ob vom vollen Monatsgehalt ausgegangen wird. Desweiteren weiss ich nicht, in wieweit ich für diesen Zeitraum Urlaubsanspruch habe (bis Ende Mutterschutz). Den Aussagen meines AG traue ich nicht so recht! Vielen lieben Dank für Ihre/Eure Hilfe!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Mutterschutz haben Sie Anspruch auf Urlaub für alle vollen Monate. Berechnungsgrdl. für das EG ist das letzte Gehalt (auch vorm EU) Gruß, NB


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