Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld beim Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld beim Minijob

lea-1980

Beitrag melden

Hallo,   ich habe 2 Jobs - Vollzeitjob und Minijob.   Bekomme ich beim Minijob auch Mutterschaftsgeld – berechnet nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate? Ich habe nämlich irgendwo gelesen, dass man beim Minijob als Mutterschaftsgeld insgesamt nur eine Pauschale von rund 210 € bekommt. Was von beiden trifft zu?   LG Lea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in Ihrem Fall weder noch. VZ-Job - volle MG Minijob- je nach Höhe des Minijobs, höchstens 2 €/Tag Liebe Grüße NB


lea-1980

Beitrag melden

...kurze Ergänzung... Beim Minijob werde ich nach Stunden bezahlt, weshalb mein mtl Gehalt immer unterschiedlich ausfällt (zwischen 250 - 400 eur).


Behnke

Beitrag melden

Hier bin ich anderer Meinung, die 13 Euro werden zwischen Haupt und Nebenjob fiktiv aufgeteilt: https://www.kbs.de/DE/Service/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html


Behnke

Beitrag melden

Bei der Knappschaft BahnSee steht zu diesem Fall folgendes: Ist die Arbeitnehmerin bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, ist Folgendes zu beachten: Überschreitet das Gesamtnettoarbeitsentgelt aus den Beschäftigungsverhältnissen den Betrag von kalendertäglich 13,00 Euro, haben sich alle Arbeitgeber an dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in dem Verhältnis zu beteiligen, in dem die Nettoarbeitsentgelte aus den verschiedenen Arbeitsverhältnissen zueinander stehen. Das gilt auch dann, wenn schon das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung höher als 13,00 Euro kalendertäglich sein würde. https://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/zum_thema/inhalt_thema_2/09_aufwendungen_zuschuss_mutterschaftsgeld.html?nn=107820


lea-1980

Beitrag melden

Und was von beiden trifft nun zu? An Frau Bader- auf welche Rechtsvorschrift basiert Ihre Aussage, damit ich das mal prüfen kann.


Behnke

Beitrag melden

Zum rechtlichem Hintergrund: Minijobs sind rein rechtlich gesehen normale Arbeitsverhältnisse, gelten aber nach dem TzBfG Teilzeit und Befristungsgesetzt als Teilzeitkräfte mit den gleichen Rechten wie Vollzeitkräfte. Einziger abgabenrechtlicher Unterschied ist die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach §40a EstG. Hieraus ergibt sich dass zumindest im Außenverhältnis der AG der Steuerschuldner ist und nicht der AN. Der gleiche Paragraph regelt auch die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft BahnSee für den Einzug und Verteilung der pauschalen Abgaben. Die Knappschaft als Anstalt des öffentlichen Rechtes übernimmt damit hoheitliche Aufgaben einer Behörde. Und übernimmt auch die rechtliche Auskunft gegenüber den Arbeitnehmer. Daher entsprechen die Informationen auf den Internetseiten der Knappschaft BahnSee der aktuellen Rechtslage: Der Anspruch auf Mutterschutz ergibt sich aus § 24 i SGB V, 13 Euro kalendertäglich. Der Zuschuss des AG ergibt sich aus § 14 MuschG hier steht, dass Mütter während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1" von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt." Vereinfacht zusammengefasst bedeutet dies, dass die Anspruchsberechtigten zusammen mit dem Geld der Krankenkassen und dem AG Zuschuss den gleichen Nettobetrag haben müssen wie vorher, denn es gilt der Grundsatz, dass die Frauen durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden sollen. Der Verweis auf die 210€ bezieht sich auf Fälle, in denen keine gesetzliche Krankenversicherung besteht und der Zuschuss von 2€ auf Fälle in denen ausschließlich einem Minijob nachgegangen wird. Hier würde isch ergeben, dass die 13€ kalendertäglich bei 30 Tagen schon 390€ ergeben. Die Differenz zu 450 € beträgt dann 60€ was 2€ kalendertäglich entspricht. Für Fälle in denen ein sozialverischerungspflichtiger Hauptjob und ein Nebenjob besteht, gilt der zuvor von mir dargestellte Sachverhalt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutte ...

Hallo Frau Bader , Ich arbeite auf Minijobbasis (Netto 401Euro) und bin bei meinen Mann mit Familienversichert. Nun habe ich gelesen das ich mein Mutterschaftsgeld dann vom Bundesversicherungsamt bekomme in Höhe von 210 Euro für die gesamte Mutterschutzeit Plus Arbeitgeberzuschuss . Das wären pro Tag mit Arbeitgebetzuschuss 2 ,49 Euro das macht ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit (3 Jahre). Ich würde gerne arbeiten, wir planen aber auch ein zweites Kind. Soweit ich weiß, bekomme ich bei Beendigung der Elternzeit durch den Mutterschutz bei einem zweiten Kind das Mutterschaftsgeld auf Basis des früheren Vollzeitgehalts gezahlt. Korrekt? Nun f ...

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka ...

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka ...

Hallo, seit der Geburt meiner Tochter (Februar 2020) bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter beantragt. Soweit ich weiß bekomme ich, wenn innerhalb dieser 3 Jahre ein zweites Kind kommt und ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende das Mutterschaftsgeld in der gleichen höhe wie ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe mal gehört / gelesen, dass wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wieder erneut Mutterschaftsgeld beantragen kann bzw. man beendet kurz vorher die Elternzeit damit man das MG ausgezahlt bekommt. Ist das soweit richtig? Jetzt frage ich mich nur, was wenn ich zb in der Elternzeit einen Minijob bei einem an ...

Hallo, ich habe eben den Bericht zu folgendenr Frage gelesen: "Kündigung Minijob während Elternzeit für erhöhten AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?" Ich würde sagen, dabei handelt es sich genau um das was ich wissen möchte. Wie fällt der Mutterschaftszuschlag vom AG fürs 2. Kind aus, wenn ich während der Elternzeit vom ersten Kind einen Minijob ...

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bekomme seit 2018 die volle Erwerbsminderungsrente und bin nebenbei auf minijob Basis angestellt, allerdings seit November 2023 im Beschäftigungsverbot.nun wollte ich eben bei der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen, da sagte man mir,das es mir nicht zusteht. Ist dies richtig, da ich ja eigentlich beschäftigt ...